Beantragung eines vorläufigen Reisepasses
Die Freude ist groß: Noch kurzfristig ein wahres Urlaubsschnäppchen gebucht und los kann's gehen. Doch groß wird der Schreck, wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist. Was nun - Urlaub adé !? Keine Panik - ruhig durchatmen! Die Rettung heißt "Bürgerbüro". |
Bitte beachten Sie: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen. An Unterlagen sind nötig:
Wir stellen Ihnen sofort einen vorläufigen Reisepass aus, welcher eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr besitzt. |
Gebühr: 26,00 EUR |
Beantragung eines e-Passes (Elektronischer Reisepass) |
Sie benötigen einen Reisepass – hier ist Ihr Ansprechpartner das Bürgerbüro. |
An Unterlagen sind nötig:
Gültigkeit: Der Reisepass besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren, bei Jugendlichen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre. Hinweis: Fragen Sie uns, ob Sie für Ihr Urlaubsziel einen Reisepass benötigen. In vielen bekannten Reiseländern können Sie bereits mit einem gültigen Personalausweis einreisen. |
Gebühr: 60,00 EUR Für Jugendliche unter 24 Jahre: 37,50 EUR |
Express-Service: Sollten Sie aus dringenden Gründen einen e-Pass innerhalb von 3 Tagen benötigen – so geht's: - persönlich ins Bürgerbüro kommen -1 aktuelles Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen
Dank moderner Technik und Datenautobahn ist es möglich, innerhalb von 72 Stunden (drei Arbeitstagen) durch die Bundesdruckerei einen Pass zu bekommen. Gültigkeit: Der Reisepass besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren, bei Jugendlichen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre. |
Gebühr: 91,00 EUR und für Jugendliche unter 24 Jahren: 69,50 EUR |
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Informationen über den ePass vom Bundesministerium des Innern www.epass.de |
Hinweis: Informationen über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie über www.auswaertiges-amt.de |
Beantragung eines Kinderreisepasses (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) |
Sie möchten mit Ihrem Kind in den Urlaub fahren und benötigen einen Kinderreisepass? Oder Ihr Kind verreist mit der Schule oder dem Verein? Allgemein gilt, dass der frühere Kinderausweis (grün) seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert wird. Seit 1. November 2007 werden die Kinder auch nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen. Für die Beantragung eines Kinderreisepasses bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist im Vorfeld einiges zu beachten: |
Formular Kinderreisepass (Kinder bis 12 Jahre) (hier aufrufen) Formular Reisepass/Personalausweis (Personen unter 16 bzw. 18 Jahren) (hier aufrufen) |
Das Kind und die sorgeberechtigten Elternteile müssen zur Beantragung selbst mit ins Bürgerbüro kommen. Sie benötigen folgende Unterlagen: * Geburtsurkunde des Kindes * 1 aktuelles Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen * evt. vorhandener Kinderausweis * Ausweise oder Reisepässe der sorgeberechtigten Eltern
Es ist sowohl eine Verlängerung des Kinderreisepasses als auch die Aufnahme von Änderungen (z.B. wenn das Kinderfoto nicht mehr aktuell ist) möglich. Kommen Sie dazu bitte ins Bürgerbüro. Bitte beachten: Für die Verlängerung ist ein Antrag notwendig, der von beiden Elternteilen (oder Sorgeberechtigten) unterschrieben werden muss. In eigener Sache: Bitte haben Sie Verständnis, dass nur bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eine Bearbeitung erfolgen kann, zumal der Kinderreisepass bei uns sofort ausgestellt wird. |
Gebühr: 13,00 EUR, Verlängerung/Veränderungen 6,00 EUR |