Einwohnermeldewesen

  Anmeldungen              Personalausweis             
  Familienpass    Führungszeugnis    Melderegister Auskunft
  Ummeldungen     Reisepass    Aufenthalts-& Meldebescheinigung
     

 

Anmeldung

 

Sie sind nach Meerane zugezogen? Herzlich willkommen! Vergessen Sie bei allem Umzugsstress bitte nicht: Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden.


Benötigte Unterlagen: Personalausweis / Reisepass Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder Wohnungsgeberbestätigung (hier aufrufen)

Gebühr: kostenfrei

 

 

Ummeldung

Sie haben innerhalb der Stadt Meerane Ihre Wohnung gewechselt? Bitte melden Sie dies innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro.

Benötigte Unterlagen:
Personalausweis / Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung (hier aufrufen)

Eine Person aus der Familie kann, unter Vorlage der Ausweise, die Ummeldung für alle Familienmitglieder vornehmen.

Gebühr: kostenfrei

 

Hinweis, bitte überprüfen Sie:

  • Sind in der alten Wohnung alle Zählerstände abgelesen und notiert?
  • Ist die Post mit einem Nachsendeauftrag versehen?
  • Wurde das Telefon umgemeldet?
  • Wurde die Wohnung mit Übergabeprotokoll an den Vermieter übergeben?

 

Abmeldung

Sie sind aus Ihrer Wohnung ausgezogen und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann vergessen Sie bitte nicht, sich im Bürgerbüro abzumelden. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug erfolgen.

Benötigte Unterlagen: Personalausweis / Reisepass Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder Wohnungsgeberbestätigung (hier aufrufen)

Gebühr: kostenfrei

Wechsel der Hauptwohnung

Bisher waren Sie in Meerane nur mit einem Nebenwohnsitz angemeldet. Sie möchten nun diesen Nebenwohnsitz zu Ihrer Hauptwohnung wandeln.

Benötigte Unterlagen:
Personalausweis / Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung (hier aufrufen)

Gebühr: kostenfrei

nach oben

Beantragung des ersten Personalausweises

Geburtstag, endlich 16 Jahre alt und der erste Personalausweis kann und muss ca. 3 Wochen vor dem Geburtstag beantragt werden.

Dabei ist Folgendes zu beachten: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen.

Folgende Unterlagen sind nötig:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Alter Kinderreisepass oder Kinderausweis (wenn vorhanden)
  • 1 aktuelles Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen

Die Beantragung des ersten Personalausweises mit 16 Jahren ist der Regelfall. Ausnahmen sind jedoch möglich.

Der Ausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.

Änderungen darauf sind nur möglich bei dem Wechsel der Wohnung oder des Wohnortes.

Gebühr: 22,80 EUR

nach oben

Beantragung eines neuen Personalausweises

Ist Ihr Personalausweis noch gültig?

Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises. Sollte er bereits abgelaufen sein oder aber nur noch wenige Wochen seine Gültigkeit haben, dann nicht's wie ins Bürgerbüro.

Bitte beachten Sie dabei: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen

An Unterlagen sind nötig:

  • 1 aktuelles Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde
    (falls bei der vorherigen Beantragung noch nicht vorgelegt)

Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Gebühr: 37,00 EUR
Gebühr: 22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren

nach oben

 

Beantragung eines vorläufigen Personalausweises

Ihr Ausweis ist abgelaufen, verloren gegangen oder noch schlimmer, er wurde Ihnen gestohlen und Sie benötigen ganz dringend ein neues Dokument, dann ein aktuelles Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen einpacken und ins Bürgerbüro kommen.
Wir stellen Ihnen auch bei Bedarf sofort einen vorläufigen Personalausweis aus, die Gültigkeit beträgt 3 Monate.

Gebühr: 10,00 EUR

nach oben

 

Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

Die Freude ist groß:           Noch kurzfristig ein wahres Urlaubsschnäppchen gebucht und los kann's gehen. Doch groß wird der Schreck, wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist. Was nun - Urlaub adé !? Keine Panik - ruhig durchatmen! Die Rettung heißt "Bürgerbüro".

Bitte beachten Sie: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen.

An Unterlagen sind nötig:                   

  • 1 aktuelles Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen
  • Personalausweis, alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden)
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde
  • Nachweis für die Dringlichkeit der Ausstellung (z.B. Reiseunterlagen)

Wir stellen Ihnen sofort einen vorläufigen Reisepass aus, welcher eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr besitzt.
Hinweis: Informationen über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie über www.auswaertiges-amt.de

Gebühr: 26,00 EUR

nach oben

Beantragung eines e-Passes (Elektronischer Reisepass)

Sie benötigen einen Reisepass – hier ist Ihr Ansprechpartner das Bürgerbüro.

An Unterlagen sind nötig:                   

  • 1 aktuelles Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen
  • Personalausweis, alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden)
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde

Gültigkeit: Der Reisepass besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren, bei Jugendlichen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre. Hinweis: Fragen Sie uns, ob Sie für Ihr Urlaubsziel einen Reisepass benötigen. In vielen bekannten Reiseländern können Sie bereits mit einem gültigen Personalausweis einreisen.

Gebühr: 70,00 EUR
Für Jugendliche unter 24 Jahren: 37,50 EUR

nach oben

Express-Service: Sollten Sie aus dringenden Gründen einen e-Pass innerhalb von 3 Tagen benötigen – so geht's:
- persönlich ins Bürgerbüro kommen
- 1 aktuelles Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen

Dank moderner Technik und Datenautobahn ist es möglich, innerhalb von 72 Stunden (drei Arbeitstagen) durch die Bundesdruckerei einen Pass zu bekommen.

Gültigkeit:
Der Reisepass besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren, bei Jugendlichen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre.

Gebühr: 102,00 EUR und für Jugendliche unter 24 Jahren: 69,50 EUR

Informationen über den ePass vom Bundesministerium des Innern www.epass.de
Hinweis: Informationen über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie über www.auswaertiges-amt.de

 

Beantragung von Führungszeugnissen

Ein Führungszeugnis kann zu den unterschiedlichsten Anlässen benötigt werden, ob für

- private Zwecke oder           - zur Vorlage bei einer Behörde.

Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Beantragen können Sie das Führungszeugnis bei uns im Bürgerbüro oder auch bei jeder anderen Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind.

Zudem ist es möglich, das Führungszeugnis im Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Das Online-Formular dazu finden Sie hier.

Was müssen Sie beachten: bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Das Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann auch der gesetzliche Vertreter ein Führungszeugnis beantragen.

Wer bekommt das Führungszeugnis? Sie bekommen es persönlich vom Bundeszentralregister zugeschickt.

Gebühr: 13,00

nach oben

 

Selbstauskunft

Jeder Einwohner, der in Meerane gemeldet ist, hat das Recht, schriftlich oder mündlich
Auskunft über die Daten zu erhalten, welche über ihn im Melderegister gespeichert sind.

Gebühr: kostenfrei

 

 

Melderegister - Auskunft

Auf einer persönliche oder schriftliche Anfrage hin erhalten Sie von der Meldebehörde eine Auskunft zu einer gesuchten Person. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular vollständig ausgefüllt sein muss. Fehlen Angaben zum Zweck der Auskunft oder ist nicht ersichtlich, ob die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels benötigt wird, kann keine Auskunft erteilt werden. Ihre Anfrage erhalten Sie dann unbearbeitet zurück. Das Antragsformular erhalten Sie hier.
* Einfache Melderegisterauskunft:

Die einfache Melderegisterauskunft umfasst:

    • Vor- und Familienname 
    • Anschrift
    • Akademischer Grad

Was Sie dabei beachten müssen:

    • mit Ihren Angaben muss eine eindeutige Identifizierung der Person möglich sein 
    • eine genaue Angabe der letzten bekannten Anschrift oder des vollständigen Geburtsdatums ist erforderlich
    • es muss erklärt werden, für welchen Zweck die Daten erhoben werden und ob diese für Werbezwecke und/oder für Zwecke des Adresshandels genutzt werden

 

 

* Erweiterte Melderegisterauskunft:

Wird durch den Anfragenden ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, kann die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen. Diese umfasst:

  • Tag und Ort der Geburt
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (hier nur die Angabe ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Melderegisterauskünfte sind gebührenpflichtig. Nach Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, welche im Vorab zu überrweisen ist. Konto der Stadtverwaltung Meerane: Sparkasse Chemnitz, IBAN: DE58870500003633000517, BIC: CHEKDE81XXX unter Angabe des Verwendungszweckes wie folgt: "Name des Antragstellers + Auskunft Melderegister + Name der angefragten Person"

 

nach oben

Meldebescheinigung (auch Lebens- oder Haushaltsbescheinigung)

Sind Sie in Meerane gemeldet? Dann stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.
Bitte nicht vergessen: Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: 12,00 EUR
Gebührenfrei: Meldebescheinigungen für Rentenzwecke*
*Haushalts- und Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes

nach oben

Familienpässe

Im Freistaat Sachsen können Familien mit drei und mehr Kindern, Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern sowie Familien / Alleinerziehende mit einem schwerbehinderten Kind (Behinderungsgrad 50% und mehr) einen Familien-Pass beantragen.

Bitte beachten: Die Kinder müssen in der gemeinsamen Wohnung der Eltern, oder der/des Alleinerziehenden leben und noch kindergeldberechtigt sein.

 

Was bringt der Familienpass?

Der Inhaber des Familienpasses ist berechtigt, auch mit nur einem im Familienpass eingetragenem Kind, verschiedene Leistungen in Anspruch zu nehmen:

Sie erhalten bei den teilnehmenden Einrichtungen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) eine Ermäßigung auf den Eintrittspreis.

Bitte nicht vergessen: Familienpass mitnehmen

Wie kann der Familienpass beantragt werden?

Ein Elternteil, bzw. der Erziehungsberechtigte kann im Bürgerbüro einen Antrag stellen.

Bitte mitbringen: Personalausweis bzw. Reisepass Nachweis der Kindergeldberechtigung für Kinder ab 18 Jahren

Bitte beachten: Der Familienpass muss jährlich neu beantragt werden.

Wichtiger Hinweis: Bei Vorlage aller Unterlagen wird der Familienpass sofort ausgestellt.

Gebühr: kostenfrei

nach oben