Einwohnermeldewesen
Anmeldungen | Personalausweis | |||
Familienpass | Führungszeugnis | Melderegister Auskunft | ||
Ummeldungen | Reisepass | Aufenthalts-& Meldebescheinigung | ||
Anmeldung
Sie sind nach Meerane zugezogen? Herzlich willkommen! Vergessen Sie bei allem Umzugsstress bitte nicht: Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden.
Benötigte Unterlagen: Personalausweis / Reisepass Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder Wohnungsgeberbestätigung (hier aufrufen)
Gebühr: kostenfrei
Ummeldung
Sie haben innerhalb der Stadt Meerane Ihre Wohnung gewechselt? Bitte melden Sie dies innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro. |
Benötigte Unterlagen: Eine Person aus der Familie kann, unter Vorlage der Ausweise, die Ummeldung für alle Familienmitglieder vornehmen. Gebühr: kostenfrei |
Hinweis, bitte überprüfen Sie:
- Sind in der alten Wohnung alle Zählerstände abgelesen und notiert?
- Ist die Post mit einem Nachsendeauftrag versehen?
- Wurde das Telefon umgemeldet?
- Wurde die Wohnung mit Übergabeprotokoll an den Vermieter übergeben?
Abmeldung
Sie sind aus Ihrer Wohnung ausgezogen und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann vergessen Sie bitte nicht, sich im Bürgerbüro abzumelden. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug erfolgen. |
Benötigte Unterlagen: Personalausweis / Reisepass Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder Wohnungsgeberbestätigung (hier aufrufen) Gebühr: kostenfrei |
Wechsel der Hauptwohnung
Bisher waren Sie in Meerane nur mit einem Nebenwohnsitz angemeldet. Sie möchten nun diesen Nebenwohnsitz zu Ihrer Hauptwohnung wandeln. |
Benötigte Unterlagen: |
Gebühr: kostenfrei |
Beantragung des ersten Personalausweises
Geburtstag, endlich 16 Jahre alt und der erste Personalausweis kann und muss ca. 3 Wochen vor dem Geburtstag beantragt werden. |
Dabei ist Folgendes zu beachten: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Folgende Unterlagen sind nötig:
Die Beantragung des ersten Personalausweises mit 16 Jahren ist der Regelfall. Ausnahmen sind jedoch möglich. Gebühr: 22,80 EUR |
Beantragung eines neuen Personalausweises
Ist Ihr Personalausweis noch gültig? Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises. Sollte er bereits abgelaufen sein oder aber nur noch wenige Wochen seine Gültigkeit haben, dann nicht's wie ins Bürgerbüro. |
Bitte beachten Sie dabei: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen An Unterlagen sind nötig:
Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr eine Gültigkeit von 6 Jahren. Gebühr: 37,00 EUR |
Beantragung eines vorläufigen Personalausweises
Ihr Ausweis ist abgelaufen, verloren gegangen oder noch schlimmer, er wurde Ihnen gestohlen und Sie benötigen ganz dringend ein neues Dokument, dann ein aktuelles Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen einpacken und ins Bürgerbüro kommen.
Wir stellen Ihnen auch bei Bedarf sofort einen vorläufigen Personalausweis aus, die Gültigkeit beträgt 3 Monate.
Gebühr: 10,00 EUR
Beantragung eines vorläufigen Reisepasses
Die Freude ist groß: Noch kurzfristig ein wahres Urlaubsschnäppchen gebucht und los kann's gehen. Doch groß wird der Schreck, wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist. Was nun - Urlaub adé !? Keine Panik - ruhig durchatmen! Die Rettung heißt "Bürgerbüro". |
Bitte beachten Sie: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen. An Unterlagen sind nötig:
Wir stellen Ihnen sofort einen vorläufigen Reisepass aus, welcher eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr besitzt. Gebühr: 26,00 EUR |
Beantragung eines e-Passes (Elektronischer Reisepass)
Sie benötigen einen Reisepass – hier ist Ihr Ansprechpartner das Bürgerbüro. |
An Unterlagen sind nötig:
Gültigkeit: Der Reisepass besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren, bei Jugendlichen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre. Hinweis: Fragen Sie uns, ob Sie für Ihr Urlaubsziel einen Reisepass benötigen. In vielen bekannten Reiseländern können Sie bereits mit einem gültigen Personalausweis einreisen. Gebühr: 70,00 EUR |
Express-Service: Sollten Sie aus dringenden Gründen einen e-Pass innerhalb von 3 Tagen benötigen – so geht's:
- persönlich ins Bürgerbüro kommen
- 1 aktuelles Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen
Dank moderner Technik und Datenautobahn ist es möglich, innerhalb von 72 Stunden (drei Arbeitstagen) durch die Bundesdruckerei einen Pass zu bekommen.
Gültigkeit:
Der Reisepass besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren, bei Jugendlichen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre.
Gebühr: 102,00 EUR und für Jugendliche unter 24 Jahren: 69,50 EUR
Informationen über den ePass vom Bundesministerium des Innern www.epass.de |
Hinweis: Informationen über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie über www.auswaertiges-amt.de |
Beantragung von Führungszeugnissen
Ein Führungszeugnis kann zu den unterschiedlichsten Anlässen benötigt werden, ob für - private Zwecke oder - zur Vorlage bei einer Behörde. Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. |
Beantragen können Sie das Führungszeugnis bei uns im Bürgerbüro oder auch bei jeder anderen Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind. Zudem ist es möglich, das Führungszeugnis im Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Das Online-Formular dazu finden Sie hier. Was müssen Sie beachten: bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Das Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann auch der gesetzliche Vertreter ein Führungszeugnis beantragen. Wer bekommt das Führungszeugnis? Sie bekommen es persönlich vom Bundeszentralregister zugeschickt. Gebühr: 13,00 |
Selbstauskunft
Jeder Einwohner, der in Meerane gemeldet ist, hat das Recht, schriftlich oder mündlich
Auskunft über die Daten zu erhalten, welche über ihn im Melderegister gespeichert sind.
Gebühr: kostenfrei
Melderegister - Auskunft
Auf einer persönliche oder schriftliche Anfrage hin erhalten Sie von der Meldebehörde eine Auskunft zu einer gesuchten Person. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular vollständig ausgefüllt sein muss. Fehlen Angaben zum Zweck der Auskunft oder ist nicht ersichtlich, ob die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels benötigt wird, kann keine Auskunft erteilt werden. Ihre Anfrage erhalten Sie dann unbearbeitet zurück. Das Antragsformular erhalten Sie hier. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst:
Was Sie dabei beachten müssen:
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* Erweiterte Melderegisterauskunft: Wird durch den Anfragenden ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, kann die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen. Diese umfasst:
Melderegisterauskünfte sind gebührenpflichtig. Nach Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, welche im Vorab zu überrweisen ist. Konto der Stadtverwaltung Meerane: Sparkasse Chemnitz, IBAN: DE58870500003633000517, BIC: CHEKDE81XXX unter Angabe des Verwendungszweckes wie folgt: "Name des Antragstellers + Auskunft Melderegister + Name der angefragten Person"
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Meldebescheinigung (auch Lebens- oder Haushaltsbescheinigung)
Sind Sie in Meerane gemeldet? Dann stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.
Bitte nicht vergessen: Personalausweis oder Reisepass
Gebühr: 12,00 EUR
Gebührenfrei: Meldebescheinigungen für Rentenzwecke*
*Haushalts- und Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes
Familienpässe
Im Freistaat Sachsen können Familien mit drei und mehr Kindern, Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern sowie Familien / Alleinerziehende mit einem schwerbehinderten Kind (Behinderungsgrad 50% und mehr) einen Familien-Pass beantragen. Bitte beachten: Die Kinder müssen in der gemeinsamen Wohnung der Eltern, oder der/des Alleinerziehenden leben und noch kindergeldberechtigt sein.
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Was bringt der Familienpass? Der Inhaber des Familienpasses ist berechtigt, auch mit nur einem im Familienpass eingetragenem Kind, verschiedene Leistungen in Anspruch zu nehmen: Sie erhalten bei den teilnehmenden Einrichtungen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) eine Ermäßigung auf den Eintrittspreis. Bitte nicht vergessen: Familienpass mitnehmen Wie kann der Familienpass beantragt werden? Ein Elternteil, bzw. der Erziehungsberechtigte kann im Bürgerbüro einen Antrag stellen. Bitte mitbringen: Personalausweis bzw. Reisepass Nachweis der Kindergeldberechtigung für Kinder ab 18 Jahren Bitte beachten: Der Familienpass muss jährlich neu beantragt werden. Wichtiger Hinweis: Bei Vorlage aller Unterlagen wird der Familienpass sofort ausgestellt. Gebühr: kostenfrei |