Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeanmeldung

Gewerbeangelegenheiten 
Frau Trepte
Neues Rathaus, Lörracher Platz 1
Erdgeschoss, Zimmer 3, Tel. 03764 / 54 252

Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Gewerbeauskünfte

 

Hier finden Sie die für Gewerbeangelegenheiten benötigte Formulare.
Sie können die Formulare am PC ausdrucken, ausfüllen und zurücksenden bzw. persönlich abgeben
(je nach Erfordernissen).

Name des Formulars     
Antrag auf Reisegewerbekarte           Formular (PDF)
Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass   Formular (PDF)
Beiblatt Gewerbe   Formular (PDF)
Gewerbeanmeldung   Formular (PDF)
Gewerbeummeldung   Formular (PDF)
Gewerbeabmeldung   Formular (PDF)

 

Hier finden Sie den direkten Link zu unseren Online-Formularen.
Somit können Sie die Formulare direkt zu Hause am PC ausfüllen an uns senden.

Name des Online-Formulars     
Gewerbeanmeldung
  Formular (online)
Gewerbeummeldung   Formular (online)
Gewerbeabmeldung   Formular (online)

 

Gewerbeanmeldung

Für die Anmeldung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigniederlassung melden Sie sich bitte im Gewerbe- und Gaststättenreferat. Das Gewerbe sollte rechtzeitig, spätestens mit der Aufnahme der Tätigkeit, angemeldet werden.

Damit Ihre Gewerbeanzeige unverzüglich bearbeitet werden kann, benötigen wir bei der Eröffnung des Geschäftes folgende Unterlagen:

  • Einzelperson
    Personalausweis
  • GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts)
    Personalausweis
    Hinweis: die Gewerbeanmeldung muss von jedem Gesellschafter erfolgen und von jedem Gesellschafter auf der Gewerbeanzeige gegengezeichnet werden.
  • OHG, KG
    Handelsregisterauszug der Personengesellschaft
  • e.K. (eingetragener Kaufmann)
    Handelsregisterauszug
  • GmbH i.G. (in Gründung)
    notarieller Vertrag, Anzeige muss von allen Gesellschaftern vorgenommen werden
    Personalausweis
  • GmbH
    Handelsregisterauszug, persönliche Angabe der geschäftsführenden Person oder Personen
  • GmbH & Co KG
    Handelsregister der juristischen Person (GmbH) und der Personengesellschaft (KG)
  • AG (Aktiengesellschaft)
    Handelsregisterauszug
  • Ltd. (Limited)
    Wird eine Ltd. in Deutschland tätig, ist zwingend eine Zweigniederlassung zum Deutschen Handelsregister anzumelden. Dies gilt auch, wenn die Ltd. ausschließlich in Deutschland tätig ist und damit praktisch ihre Hauptniederlassung im Inland hat.
    Alle Urkunden und Bescheinigungen müssen von einem öffentlich bestellen und vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt und beglaubigt sein.
    Nötig ist:
    Beglaubigte Abschrift des Gesellschaftervertrages und Liste der Gesellschafter bzw. Registereintragung.
    Bei Haupt- und Zweigniederlassungen: Eintrag im Handelsregister (Handelsregisterauszug)
  • e.V. (eingetragener Verein)
    Vereinsregisterauszug

Allgemeiner Hinweis: Bei Handwerksbetrieben und erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (Gaststätte, Makler usw. sollte, soweit vorhanden, die Handwerkskarte bzw. Erlaubnis im Original bei der Gewerbeanmeldung mit vorgelegt werden.

Gewerbeanmeldungen bei ausländischen Bürgern: Hier ist die gültige Aufenthaltsbescheinigung und der Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung) vorzulegen.

 

Gebühr: Einzelperson 50,00 EUR, Juristische Person 70,00 EUR

 

 

Gewerbeummeldung

Jede Änderung, welche sich in Ihrem Gewerbebetrieb ergibt, muss im Gewerbe- und Gaststättenreferat gemeldet sein, z.B. Geschäftsführer, Anschrift, geänderte Tätigkeit u.a.!
Die Ummeldung ist schriftlich auf dem entsprechenden Ummeldeformular vorzunehmen.

Gebühr: Einzelperson 35,00 EUR, Juristische Person 50,00 EUR

Gewerbeabmeldung

Bei Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit oder bei Verlegung des Betriebssitzes an einen anderen Ort außerhalb von Meerane ist das Gewerbe abzumelden.
Die Abmeldung ist schriftlich auf dem hierzu erforderlichen Abmeldeformular vorzunehmen.

Gebühr: Einzelperson 25,00 EUR, Juristische Person 30,00 EUR

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Gewerbeauskünfte

Einfache Gewerbeauskunft
Auskünfte zu ansässigen Gewerbebetrieben werden an nichtöffentliche Stellen nur schriftlich wie folgt erteilt:
Firmenname, Anschrift und Art der Tätigkeit

Gebühr: 12,00 EUR

 

Erweiterte Gewerbeauskunft
Für den Fall, dass ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann und kein Grund zur Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt, ist es zulässig, weitere Daten aus der Gewerbeanzeige zu übermitteln.

Gebühr: 28,00 EUR

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