Beantragung des ersten Personalausweises

Geburtstag, endlich 16 Jahre alt und der erste Personalausweis kann und muss ca. 3 Wochen vor dem Geburtstag beantragt werden.

Dabei ist Folgendes zu beachten: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen.

Folgende Unterlagen sind nötig:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Alter Kinderreisepass oder Personalausweis (wenn vorhanden)
  • 1 aktuelles digitales Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen (Lichtbilderfassung vor Ort möglich: Gebühr 6,00 EUR)

Die Beantragung des ersten Personalausweises mit 16 Jahren ist der Regelfall, da ab diesem Alter die Ausweispflicht gilt. Eine frühere Beantragung ist jederzeit möglich.

Der Ausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.

Änderungen darauf sind nur möglich bei dem Wechsel der Wohnung oder des Wohnortes.

Gebühr: 22,80 EUR

 

Beantragung eines neuen Personalausweises

Ist Ihr Personalausweis noch gültig?

Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises. Sollte er bereits abgelaufen sein oder aber nur noch wenige Wochen seine Gültigkeit haben, dann nicht's wie ins Bürgerbüro.

Bitte beachten Sie dabei: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen!

An Unterlagen sind nötig:

  • 1 aktuelles digitales Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen (Lichtbilderfassung vor Ort möglich: Gebühr 6,00 EUR)
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde
    (falls bei der vorherigen Beantragung noch nicht vorgelegt)
  • Zustimmungserklärung eines Sorgeberechtigen zur Ausstellung von Dokumenten für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres; das Kind muss ebenfalls persönlich erscheinen. Das Antragsformular erhalten Sie hier (...)

Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Gebühr: 37,00 EUR
Gebühr: 22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren