Beantragung des ersten Personalausweises

Geburtstag, endlich 16 Jahre alt und der erste Personalausweis kann und muss ca. 3 Wochen vor dem Geburtstag beantragt werden.

Dabei ist Folgendes zu beachten: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen.

Folgende Unterlagen sind nötig:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Alter Kinderreisepass oder Kinderausweis (wenn vorhanden)
  • 1 aktuelles Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen

Die Beantragung des ersten Personalausweises mit 16 Jahren ist der Regelfall. Ausnahmen sind jedoch möglich.

Der Ausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.

Änderungen darauf sind nur möglich bei dem Wechsel der Wohnung oder des Wohnortes.

Gebühr: 22,80 EUR

 

Beantragung eines neuen Personalausweises

Ist Ihr Personalausweis noch gültig?

Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises. Sollte er bereits abgelaufen sein oder aber nur noch wenige Wochen seine Gültigkeit haben, dann nicht's wie ins Bürgerbüro.

Bitte beachten Sie dabei: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen

An Unterlagen sind nötig:

  • 1 aktuelles Lichtbild entsprechend den biometrischen Anforderungen
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde
    (falls bei der vorherigen Beantragung noch nicht vorgelegt)

Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Gebühr: 37,00 EUR
Gebühr: 22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren