Melderegister - Auskunft

 

Auf einer persönliche oder schriftliche Anfrage hin erhalten Sie von der Meldebehörde eine Auskunft zu einer gesuchten Person. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular vollständig ausgefüllt sein muss. Fehlen Angaben zum Zweck der Auskunft oder ist nicht ersichtlich, ob die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels benötigt wird, kann keine Auskunft erteilt werden. Ihre Anfrage erhalten Sie dann unbearbeitet zurück. Das Antragsformular erhalten Sie hier.
* Einfache Melderegisterauskunft:

Die einfache Melderegisterauskunft umfasst:

    • Vor- und Familienname 
    • Anschrift
    • Akademischer Grad

Was Sie dabei beachten müssen:

    • mit Ihren Angaben muss eine eindeutige Identifizierung der Person möglich sein 
    • eine genaue Angabe der letzten bekannten Anschrift oder des vollständigen Geburtsdatums ist erforderlich
    • es muss erklärt werden, für welchen Zweck die Daten erhoben werden und ob diese für Werbezwecke und/oder für Zwecke des Adresshandels genutzt werden

* Erweiterte Melderegisterauskunft:

Wird durch den Anfragenden ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, kann die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen. Diese umfasst:

  • Tag und Ort der Geburt
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (hier nur die Angabe ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Melderegisterauskünfte sind gebührenpflichtig. Nach Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, welche im Vorab zu überrweisen ist. Konto der Stadtverwaltung Meerane: Sparkasse Chemnitz, IBAN: DE58870500003633000517, BIC: CHEKDE81XXX unter Angabe des Verwendungszweckes wie folgt: "Name des Antragstellers + Auskunft Melderegister + Name der angefragten Person"