Melderegister - Auskunft
Auf einer persönliche oder schriftliche Anfrage hin erhalten Sie von der Meldebehörde eine Auskunft zu einer gesuchten Person. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular vollständig ausgefüllt sein muss. Fehlen Angaben zum Zweck der Auskunft oder ist nicht ersichtlich, ob die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels benötigt wird, kann keine Auskunft erteilt werden. Ihre Anfrage erhalten Sie dann unbearbeitet zurück. Das Antragsformular erhalten Sie hier. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst:
Was Sie dabei beachten müssen:
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* Erweiterte Melderegisterauskunft: Wird durch den Anfragenden ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, kann die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen. Diese umfasst:
Melderegisterauskünfte sind gebührenpflichtig. Nach Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, welche im Vorab zu überrweisen ist. Konto der Stadtverwaltung Meerane: Sparkasse Chemnitz, IBAN: DE58870500003633000517, BIC: CHEKDE81XXX unter Angabe des Verwendungszweckes wie folgt: "Name des Antragstellers + Auskunft Melderegister + Name der angefragten Person" |