Familienpässe
Im Freistaat Sachsen können Familien mit drei und mehr Kindern, Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern sowie Familien / Alleinerziehende mit einem schwerbehinderten Kind (Behinderungsgrad 50% und mehr) einen Familien-Pass beantragen.
Bitte beachten:
Die Kinder müssen in der gemeinsamen Wohnung der Eltern, oder der/des Alleinerziehenden leben und noch kindergeldberechtigt sein.
Was bringt der Familienpass?
Der Inhaber des Familienpasses ist berechtigt, auch mit nur einem im Familienpass eingetragenem Kind, verschiedene Leistungen in Anspruch zu nehmen:
Sie erhalten bei den teilnehmenden Einrichtungen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) eine Ermäßigung auf den Eintrittspreis.
Bitte nicht vergessen: Familienpass mitnehmen
Wie kann der Familienpass beantragt werden?
Ein Elternteil, bzw. der Erziehungsberechtigte kann im Bürgerbüro einen Antrag stellen.
Bitte mitbringen:
Personalausweis bzw. Reisepass
Nachweis der Kindergeldberechtigung für Kinder ab 18 Jahren
Bitte beachten: Der Familienpass muss jährlich neu beantragt werden.
Wichtiger Hinweis:
Bei Vorlage aller Unterlagen wird der Familienpass sofort ausgestellt.
Gebühr: kostenfrei