Beglaubigungen

... von Urkunden

  • Sie möchten sich für einen Arbeitsplatz bewerben und haben nur noch Ihr Zeugnis im Original?
  • Die Rentenversicherungsanstalt benötigt Ihre Unterlagen und Sie besitzen nur Originalunterlagen?

In diesen und in ähnlichen Fällen kommen Sie zu uns.

Wir können Ihnen Ihre Kopien beglaubigen!
Nicht vergessen: Bitte immer das Original mitbringen, sonst ist eine Beglaubigung nicht möglich.

Hinweis: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden können nicht beglaubigt werden, diese Urkunden bitte beim zuständigen Standesamt anfordern !

In eigener Sache: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Beglaubigung nicht vornehmen können, wenn sie einen berechtigten Grund sehen, dass der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes nicht erkennbar ist. Dies kann vor allem dann auftreten, wenn das Schriftstück aus mehreren Seiten besteht. Bitte prüfen Sie Ihr Dokument daher sorgfältig auf Vollständigkeit.

Gebühr: 8,00 EUR

... von Unterschriften

Beim Umzug die Arbeitspapiere verloren? Der ehemaligen Arbeitgeber ist nicht mehr existent bzw. der Nachfolgebetrieb hat keine Unterlagen mehr? Aber es gibt noch ehemalige Arbeitskollegen?
In diesen oder anderen Fällen können Sie sich z.B. Ihre Betriebszugehörigkeit schriftlich durch Zeugen bestätigen lassen. Das heißt:
Sie und die betreffenden Zeugen kommen mit einem gefertigten Schriftstück zu uns und die Zeugen leisten im Beisein der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters eine Unterschrift. Diese Unterschrift kann dann beglaubigt werden.

Hinweis:
Ist per Gesetz für eine Erklärung eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, ist hierfür ein Notar zuständig.

Gebühr: 8,00 EUR