Weiterer Niedergang der sächsischen Gemeindefinanzen: Finanzministerium erlässt Schlüsselmassenverordnung für 2022 - Weniger Investitionsförderung

Die Zahl ist ernüchternd. Die sächsischen Gemeinden werden im Jahr 2022 investive Zuweisungen von 29 Mio. Euro erhalten. Dies sieht die durch das Finanzministerium erlassene „Schlüsselmassenverordnung 2022“ vor, die am 6.9.2021 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet wurde und zum 1. Januar 2022 in Kraft treten wird.

Mit der Schlüsselmassenverordnung regelt das sächsische Finanzministerium die Aufteilung der staatlichen Schlüsselzuweisungen. Bei den Schlüsselzuweisungen handelt es sich um die Zuweisungen des Landes an die Gemeinden.
Ein Teil der Schlüsselzuweisungen sind zweckgebundene investive Schlüsselzuweisungen, mit denen der Freistaat die Investitionen in den Gemeinden fördert. Sie dienen der Deckung des Investitionsbedarfes für die Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen in den Gemeinden. Für die 419 sächsischen Gemeinden stellt der Freistaat dafür im kommenden Jahr 29 Mio. Euro zur Verfügung.

Im Vergleich zum Jahr 2021 ist dies eine Absenkung um 9,1 Mio. Euro. Im Vergleich zum Jahr 2020 gar eine Absenkung um 91,5 Mio. Euro.
Allein der Vergleich der Jahre 2020 und 2022 zeigt die Dramatik: Von 120,5 Mio. Euro auf 29 Mio. Euro. Ein Niedergang um 91,5 Mio. Euro, 76 Prozent weniger!
Dieser Niedergang bewirkt in den Gemeinden eine investive Abwärtsentwicklung. Das bedeutet Stillstand. Alle sächsischen Gemeinden benötigen jedoch einen verlässlich und gut regierenden Freistaat, der seine Verantwortung annimmt: Als Land hat er gegenüber seinen 419 Gemeinden eine angemessene Finanzausstattung zu verantworten. Die „Schlüsselmassenverordnung 2022“ ist leider ein weiteres Beispiel dafür, wie das Land – jenseits großer Worte – dringliche Investitionen in den Gemeinden verhindert.