Geschwindigkeitskontrollen im Nelkenweg - Verkehrsberuhigter Bereich!
Am 16. August 2024 erfolgten in der Zeit zwischen 14:00 – 17:00 Uhr eine weitere Anhalte-Kontrollen im Bereich Nelkenweg. Der Nelkenweg ist als Verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert und normalerweise hauptsächlich von den Anwohnern und Besuchern befahren.
Mit Beginn des 2. Bauabschnittes auf der Schwanefelder Straße wird dieser Bereich jedoch von vielen Kraftfahrern als Schleichweg zur offiziellen Umleitung genutzt. Dies hat zur Folge, dass sich auf dem Nelkenweg erheblich mehr Fahrzeuge bewegen, als für diesen Bereich üblich ist. Darüber hinaus sind diese oftmals auch viel zu schnell unterwegs, denn es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich!
Verkehrsberuhigter Bereich heißt für die Verkehrsteilnehmer: Schrittgeschwindigkeit! Dies entspricht einer Geschwindigkeit von 7 km/h.
In der Zeit der Anhalte-Kontrollen, welche durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst in Zusammenarbeit mit dem Polizeirevier Glauchau durchgeführt wurden, befuhren insgesamt 104 Fahrzeuge den Nelkenweg. Davon waren 35 Fahrzeuge zu schnell unterwegs.
Für viele der Fahrzeugführer hätten ihre Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgeldbescheide zur Konsequenz gehabt.
Die angehaltenen Fahrzeugführer wurden auf die Situation angesprochen. Vielen war nicht bewusst, welche Regelungen in einem Verkehrsberuhigten Bereich gelten.
An dieser Stelle nochmals der Hinweis: Bitte beachten Sie die Verkehrsregelungen! Sie dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, unabhängig davon, ob sie zu Fuß, per Fahrrad oder motorisiert unterwegs sind.
Wie bereits am 14. August hatten die Verkehrsteilnehmer auch am Freitag Glück – es blieb bei einer mündlichen Belehrung.