Vom Schmutze befreit … Anmerkungen zur Abwasserbeseitigung in der Stadt Meerane

von Bürgermeister und Abwasserzweckverbandsvorsitzenden Professor Dr. Lothar Ungerer

Vorbemerkung.
Vor 137 Jahren wurde die Stadt Meerane staatlich „zur Reinhaltung des Wassers der durch Meerane fließenden Bäche verpflichtet.“ Der 20. Juni 2022 bildet im übertragenen Sinne den Endpunkt dieses staatlichen Regulativs vom 5. März 1885. An diesem Tag werden die Gewässer Seiferitzbach, Dittrichbach sowie Meerchenbach kein Schmutzwasser mehr zur Kläranlage transportieren.
Ein würdiger Anlass für einen Aufsatz, der das Abwasser zum Thema hat.


Zu den Pflichten heute.

Nach Sächsischem Wassergesetz (§50) ist die Abwasserbeseitigung für die Gemeinden eine Pflichtaufgabe. Die Stadt Meerane hat diese pflichtige Aufgabe auf den Abwasserzweckverband Götzenthal (AZV) übertragen.
Grundlage sind die gesetzlichen Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung (§ 54 Wasserhaushaltsgesetz).
Abwasser ist demnach „das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).“

Anders formuliert: Abwasser beinhaltet als Oberbegriff Schmutzwasser als durch Gebrauch verunreinigtes Wasser mit folgenden Unterscheidungen:

Grauwasser: fäkalienfreies, gering verschmutztes Abwasser, das z. B. beim Duschen oder beim Wäschewaschen anfällt. Zum Grauwasser zählt auch vom Dach abfließendes Regenwasser sowie Brauch- bzw. Betriebswasser.
Schwarzwasser: häusliches Abwasser mit Urin und/oder fäkalen Feststoffen. Es kann weiter unterteilt werden in Gelbwasser (Urin mit Spülwasser) und Braunwasser (Spülwasser und Toilettenpapier ohne Urin).
Abwasser beinhaltet als Oberbegriff Regenwasser als von befestigten Flächen abfließendes Niederschlagswasser (z. B. von Straßen).
Abwasser beinhaltet als Oberbegriff auch Fremdwasser, das aufgrund baulicher Schäden in die Kanalisation eintritt.


Aufgabe Abwasserbeseitigung.

Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung umfasst heute vor allem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Abwasser. Dazu wird in der Regel das Abwasser in der Kanalisation gesammelt und zu einer Kläranlage transportiert, dort behandelt und danach u. a. in ein Gewässer eingeleitet.
Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung ist selbstverständlich eng verbunden mit der Aufgabe der Wasserversorgung. In Abwandlung des überlieferten Wasserzitates des griechischen Philosophen Thales von Milet (um 625 – um 547 v. Chr.)
„Das Prinzip aller Dinge ist das Wasser, denn Wasser ist alles und ins Wasser kehrt alles zurück.“
lässt sich formulieren
Das Prinzip aller Dinge ist das Abwasser, denn Wasser wird zu Abwasser und kehrt als Wasser zurück.“

Die moderne Abwasserbeseitigung war in der Stadt Meerane ein langer Weg. In der im Jahr 1930 erschienenen Chronik der Stadt Meerane ist nachzulesen:
Frischwasserzufuhr gelöst, Ableitung der Gebrauchswässer schwere Sorgen“.
Wie kam es dazu?

Zur Lage.
Die alte Stadt Meerane lag und liegt auf einem Hügel, der von Nord nach Süd aufsteigt und nach Ost und West sich in zwei Täler abflacht, die vom Seiferitzbach und dem Dittrichbach durchlaufen werden.

Beide Täler werden durch zwei Anhöhen begrenzt, die parallel von Nord nach Süd verlaufen. Östlich ist der Verlauf von Dittrich bis in die Crotenlaide (u. a. mit dem Rotenberg). Westlich ist der Verlauf von Dennheritz/Seiferitz bis zum Tännicht (heute Stadtwald). Der Stadtwald des Wilhelm-Wunderlich-Parkes wird westlich von der historischen Chaussee von Zwickau nach Gößnitz (heute Hohe Straße) begrenzt.
Der historische Tännicht diente der „Frischwasserzufuhr“ in die Stadt; Brunnenwasser wurde mittels Röhren in die Stadt geleitet. 

Die alte Stadt Meerane war nördlich und östlich von Wasser (große Teiche) umgeben, die durch Seiferitzbach und Dittrichbach gespeist wurden. Beide Bäche vereinigen sich zum Meerchen, das nach Hainichen hinabfließt, dort den Köthelbach aufnimmt und in Gößnitz in die Pleiße mündet. Die Höhenangaben verdeutlichen das Gefälle (Meerane 253 m, Hainichen 220 m, Gößnitz 202 m).


Bevölkerungswachstum und Industrialisierung.

Im Laufe der Jahrhunderte musste die alte Stadt stetig vergrößert werden. Zentrale Ursachen waren die wirtschaftliche Entwicklung und die Zunahme der Bevölkerung.

Die Bevölkerung stieg vor allem im 19. Jahrhundert an: Von 4.339 Einwohnern im Jahr 1834 auf 21.360 Einwohner im Jahr 1882. Ein erster Höhepunkt bildete das Jahr 1910 mit 25.470 Einwohnern. Dieser Anstieg führte zu einer enormen Bauentwicklung; wurden im Jahr 1852 noch 791 Wohnhäuser gezählt, waren es im Jahr 1910 bereits 2.301 Wohnhäuser.

Die wirtschaftliche Entwicklung prägte die Weberstadt und spätere Industriestadt Meerane mit der gesamten Bandbreite der Textilindustrie.
Ausgangspunkt war das frühe Webereiwesen (um 1544 Leinweberei, um 1667/68 woll-/halbwollene Weberei). Es folgten mechanische Weberei, Baumwollweberei, Buntweberei, Garnherstellung/Spinnerei, Plüsch, Bleicherei, Färberei, Möbelstoffe, Veredlung, Appretur.

Die Industrialisierung war darüber hinaus geprägt durch Chemische Industrie, Metallindustrie (Eisen, Armaturen, Dampfkessel, Maschinen, Karosserie), Lederindustrie sowie Bekleidungsindustrie.
Mit der Industrie entwickelte sich der Handel, der Meerane auch zu einer erfolgreichen Handelsstadt werden ließ. Dieser wirtschaftliche Anstieg führte in Summe zu einer enormen gewerblichen und industriellen Bauentwicklung.


Die Abwassersituation.

Bevölkerungs- und Industrieanstieg führten in der Stadt zu den „schweren Sorgen bei der Ableitung der Gebrauchswässer“.
Konkret: Schmutz, Unrat, offene Gerinne (mit Küchen-, Wasch- Gewerbeabwässer und Niederschlagswasser), Fäkalien (mit Trockentoiletten und Außentoiletten) sowie die Industrieabwässer verschmutzten widerwärtig die Bäche mit stark gefärbtem Wasser und heftigem Gestank bei Niedrigwasser, wenn der Schlamm zu faulen begann.
So lagen am Dittrichbach und dem Meerchen z. B. alle Färbereien der Stadt, die das Meerchen schwarz färbten.

Bereits am 5. März 1885 erreichte die Stadt Meerane das besagte staatliche Regulativ, wonach die Stadt „zur Reinhaltung verpflichtet wurde, indem das Wasser der durch Meerane fließenden Bäche vor dem Austritt aus der Stadt tunlichst geklärt werden sollte. Dies sei gesundheitlich notwendig. Es ist ferner Rücksicht auf die Nachbargemeinden unterhalb Meerane zu nehmen“ (insb. Hainichen und Gößnitz). Grundlage für das Regulativ war die Städteordnung für mittlere und kleine Städte des Königreiches Sachsen vom 24. April 1873. Nach Art IV. § 12. wurde den Stadtverwaltungen „die Fürsorge für den Bau und die Unterhaltung öffentlicher Wasserläufe, ingleichen für deren Reinigung“ übertragen.

Die Meeraner Stadtverantwortlichen konnten sich jedoch in Folge nicht über die Klärung der Abwässer einigen, da insbesondere die Industrie- und Handelsunternehmen keine Kosten tragen wollten. Mit dem ersten Sächsischen Wassergesetz aus dem Jahre 1909 kam es zu der Festlegung, dass Fließgewässer öffentliches Gemeingut sind und unter der Aufsicht des Staates stehen. Damit war zumindest gesetzlich die Grundlage dafür geschaffen, dass die Gewässerreinhaltung eine öffentliche Aufgabe ist.

Auch technisch kam es in diesen Jahren zu einer Veränderung. Im Jahre 1906 erhielt der Ingenieur Karl Imhoff das Patent für seinen „Emscher Brunnen“, ein technisches Bauwerk als mechanische Anlage für die Wasserklärung (Absetzbecken für Schlämme), das die erste Technikgeneration einer Kläranlage verkörperte.


Die erste Kläranlage 1937.

Ausgehend von dem staatlichen Regulativ bzw. der staatlichen Vorgabe des Jahres 1885 sowie dem Sächsischen Wassergesetz des Jahres 1909 dauerte es immerhin 52 bzw. 28 Jahre, bis am 26.Oktober 1937 die neu errichtete mechanische Kläranlage am Standort Hainichen/Götzenthal ihren Betrieb aufnahm.

Da sich die Stadtverantwortlichen über Jahrzehnte zur Abwasserklärung nicht einigen konnten, kam es zu der kuriosen Situation, dass das Meerchen als „Hauptsammler“ für Abwasser den Zufluss zur Kläranlage bildete. Der gesamte Meerchenbach wurde durch die neue Kläranlage geleitet. Das geklärte Wasser wurde dann wieder in das Meerchen eingeleitet. Errichtet und betrieben wurde die Kläranlage durch den „Weiße-Elster-Verband Gera“. Seine Aufgabe lag in der Reinhaltung der Weißen Elster. Er übernahm für das Meerchen Verantwortung, da es in die Pleiße mündet, die wiederum der Weißen Elster zufließt.
Mit dieser Entscheidung wurde zumindest die Rücksichtnahme auf die Nachbargemeinden unterhalb Meerane und deren Gewässer umgesetzt. Innerhalb der Stadt Meerane veränderte sich jedoch die Situation kaum.


In der DDR.

Mit Gründung der DDR änderte sich zunächst wenig. Der „Weiße-Elster-Verband Gera“ betrieb die Kläranlage auch in der DDR als „VEB Wasserwirtschaft Weiße-Elster Gera“ weiter.

Am 1. Juli 1958 wurde in der DDR das Zentrale Amt für Wasserwirtschaft in Berlin gebildet, dem zunächst sieben Wasserwirtschaftsdirektionen (WWD) unterstanden, die für die Bewirtschaftung der oberirdischen Fließgewässer zuständig waren und nach den Kriterien der Einzugsbereiche der Flüsse gebildet wurden. Sie lösten ihrerseits die seit 1952 bestehenden 16 „VEB Wasserwirtschaft“ ab, die ihrerseits einem Vereinigten Volkseigenen Betrieb (VVB) der Wasserwirtschaft angegliedert waren.
In Folge wurde der „VEB Wasserwirtschaft Weiße-Elster Gera“ der „WWD 5 Saale-Weiße Elster Halle“ zugeordnet.

Mit Anordnungen vom 23. März 1964 wurde die Organisation der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung in der DDR stärker zentralisiert. Eine „Anordnung über die Bildung von VEB WAB“ (WAB = Wasserversorgung und Abwasserbehandlung) forderte die Bildung eines einzigen VEB WAB pro Bezirk. Zu deren Aufgaben gehörten die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser, die Versorgung der Betriebe mit Brauchwasser, die Ableitung und Behandlung von häuslichem und gewerblichem Abwasser und Niederschlagswasser bei Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz sowie die Beratung und Überwachung abwässereinleitender Betriebe. So kam die Meeraner Kläranlage als VEB im Crotenlaider Weg 77 in die Trägerschaft der WAB/Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlung Karl-Marx-Stadt.

Auch während der DDR-Zeit änderte sich im Grunde wenig. Die Bäche dienten weiterhin als „Hauptsammler“ für jegliches Abwasser und das durch Seiferitz- und Dittrichbach vereinigte Meerchen wurde durch die Kläranlage geleitet. Der Gewässerzustand war weiterhin katastrophal. Neben Schwarzwasser waren vor allem die Abwässer der Textilindustrie (z. B. der Färbereien) ursächlich, so hatte das Meerchen je nach Einleitung unterschiedliche Farben. Bemerkenswert ist ferner, dass noch in den 1980er Jahren das Schwarzwasser des neuen Wohngebietes Oststraße/Remser Weg in den Dittrichbach abgeleitet wurde.
Ein großes Problem bildete auch die hohe Cadmium-Belastung des Meeraner Klärschlamms. Der sogenannte Klärschlamm bleibt übrig, wenn das Abwasser durch das Durchlaufen von Rechen und Sieben sowie der (mechanischen) Reinigungsstufen gereinigt wurde. Die Konzentration des Schwermetalls Cadmium war bedingt durch die Industrieabwässer extrem. Der Klärschlamm wurde zur großflächigen Düngung verwendet.


Nach 1990.

Der Ausgangspunkt bzw. die Abwasserverhältnisse waren in den Jahren 1989/90 verheerend. Der Freistaat Sachsen übernahm 1990 im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung eine schwierige Situation. 
Für die Umwandlung der bezirksgeleiteten volkseigenen Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (VEB WAB) in kommunale Unternehmen bildeten die Kommunalverfassung und das Kommunalvermögensgesetz (beide noch aus der Wende- und Endphase der DDR) die rechtliche Grundlage. Wesentliche Regelungsinhalte waren, dass Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung als kommunale Aufgaben zugeordnet wurden und dass das dazu vorhandene Vermögen als Kommunalvermögen einzuordnen und den Kommunen in geeigneter Weise zu übertragen war.
Dieser komplizierte Prozess der Kommunalisierung der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung war in Sachsen 1995 im Wesentlichen abgeschlossen. Im Ergebnis entstanden neue Aufgabenträger in der Abwasserbeseitigung und in der Wasserversorgung.

Für die Stadt Meerane führte der Weg vom bezirklichen VEB WAB Karl-Marx-Stadt über den am 18.12.1992 gegründeten Zweckverband der kommunalen Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung Bereich Lugau-Glauchau in den Jahren 1992/1993 zur Bildung des Abwasserzweckverbandes Götzenthal (gemeinsam mit den Gemeinden Schönberg und Dennheritz-Ort). Im Bereich der Wasserversorgung ist die Stadt Meerane bis heute Mitglied im Regionalen Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau.


Neue zentrale Kläranlage (1993-1999).

Inhaltlich wurde im Jahr 1991 durch das im Oktober 1990 neu gebildete Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung eine Abwassertechnische Grundsatzplanung in Auftrag gegeben, da dringlicher Handlungsbedarf gegeben war. Ziel war eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung entsprechend dem Stand der Technik. Schwerpunkte waren für die Stadt Meerane und den AZV der Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur mit Anschluss an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage sowie das Erreichen eines guten chemischen und ökologischen Zustandes der Gewässer, sprich der Meeraner Bäche.

In einem ersten Schritt erfolgte der Bau einer neuen zentralen Kläranlage (mechanisch-biologisch), deren Planung 1993 begann und die 1998 eingeweiht wurde.

Die neue zentrale Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Götzenthal. Das Foto entstand 1999, ein Jahr zuvor wurde die Anlage eingeweiht. Foto: Archiv Stadt Meerane

Der Zufluss zur Kläranlage ergab sich weiterhin aus dem „Hauptsammler Meerchen“, so dass der zweite Schritt die Aufgabe hatte, einen ordnungsmäßen Zufluss zur Kläranlage über einen neuen Hauptsammler mit einem entsprechenden Kanalisationsnetz zu organisieren. Dazu entwickelte der AZV ein auf Meerane bezogenes und genehmigungsbedürftiges Abwasserbeseitigungskonzept (ABK). Das ABK ist pflichtig (§ 51 Sächsisches Wassergesetz) und ist Grundlage für den Erhalt von Fördermitteln durch den Freistaat Sachsen bei Maßnahmen der abwassertechnischen Infrastruktur.


Neuer Hauptsammler als Kernstück eines neuen Kanalisationsnetzes (2022).

Mit dem 20. Juni 2022 ergibt sich (endlich) der Zufluss der zentralen Kläranlage im Götzenthal aus dem neuen Hauptsammler mit einem Kanalisationsnetz von insgesamt 98.014 Metern Gesamtlänge.
Das heißt: Das gesamte Schmutzwasser erreicht die Kläranlage durch Abwasserkanäle. Die Meeraner Bäche sind vom Schmutzwasser befreit!
Der Meerchenbach fließt nicht mehr durch die Kläranlage!

Der AZV Götzenthal verantwortet damit im Stadtgebiet einen Hauptsammler mit einer Länge von 5.876 Meter und Zuleitungssammler in einer Länge von 68.205 Meter. Für das Niederschlagswasser fallen 23.933 Meter an (davon 1.057 Meter im Industriepark).

Ohne die umfangreiche finanzielle Förderung durch den Freistaat Sachsen wäre das neue ordnungsgemäße Kanalisationsnetz nicht entstanden. Entscheidend war am Ende die Förderung der Hochwasserschadensbeseitigung an Gewässern in kommunaler Unterhaltungslast nach dem Augusthochwasser 2010 durch die Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz – RL GH/2007. Die Stadt Meerane war demnach mit dem AZV verpflichtet, den Hochwasserschutz für die Fließgewässer mit der Schmutzwasserausgrenzung zu verzahnen.
Grundlage bildete dafür das genehmigte Nachhaltige Wiederaufbaukonzept für das Einzugsgebiet des Meerchenbaches in der Stadt Meerane; Nachhaltiger Wiederaufbauplan (nWAP) als Grundlage für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (Abwasserausgrenzung) und für Maßnahmen Gewässerausbau/ Hochwasserschutz mit Verringerung des Hochwasserrisikos (unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte).
Liest sich sehr sperrig, bedeutet jedoch einfach formuliert: Erst muss das Schmutzwasser aus den Bächen raus, um den Hochwasserschutz unter ökologischen Gesichtspunkten zu realisieren (Renaturierung).

Mit dem Hochwasserschutz und der Renaturierung starten Stadt und AZV in Bälde am Seiferitzbach. Hier erfolgte erst vor wenigen Tagen die Plangenehmigung durch die Untere Wasserbehörde. Betroffen sind 214 Meter des Seiferitzbaches (von der Leipziger Straße bis zum Merzenberg). In den nächsten Jahren folgen Teile des Dittrichbaches (u. a. entlang Rosental/Rotenberg) sowie der Meerchenbach. Die Planungsvorbereitungen haben dazu in Absprache mit der Landesdirektion Sachsen und dem Landratsamt Zwickau begonnen.


Fazit.
Es hat sehr lange gedauert, bis die belasteten Meeraner Gewässer entlastet wurden. Nun ist endlich das Schmutzwasser da, wo es hingehört, in einem Kanalsystem.
Wir haben dem Freistaat Sachsen, der Landesdirektion Sachsen für den langen Atem zu danken. Ohne die finanziellen Zuwendungen des Staates wäre das Millionenprojekt nicht zu stemmen gewesen.
Wir haben den Fachbehörden sowie dem Fachplaner Stoll Bauplanung Glauchau für die umfangreichen Planungen zu danken.
Wir haben den bauausführenden Unternehmen zu danken für die teilweise sehr schwierigen Kanalarbeiten. Ich erinnere hier vor allem an den Kanalbau in der Straße Am Rotenberg, die durch Strata-Bau Meerane bewerkstelligt wurde.
Persönlich danke ich den Verantwortlichen in der Stadtverwaltung und im Abwasserzweckverband für die sehr gute Leistung.
Besonders danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis. Das Vorhaben, das Kanalsystem durch die Stadt zu bauen, war mit vielen Beeinträchtigungen verbunden, die das Leben einschränkten.
Freuen wir uns gemeinsam über das Ergebnis.


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