Umsetzung der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung - Prüfung Tempo 30 vor Kindereinrichtungen und Pflegeheimen in Meerane

Zur Sitzung des Technischen Ausschusses am 14. März 2017 informierte Iris Anders, Dezernentin Sicherheit und Ordnung, zur Umsetzung der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung Artikel 1, 4. § 45 Nr. 6.
Hintergrund ist – entsprechend dieser Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 30. November 2016 – die Möglichkeit einer innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

Die Stadt Meerane prüft derzeit, wo dies umgesetzt werden kann. Ziel ist eine höhere Sicherheit der schutzbedürftigen Personen, der Kinder, Jugendlichen und Senioren. Möglich ist auch eine zeitliche Begrenzung der Geschwindigkeitsbegrenzung (z.B. Schultage).
Die unten stehenden 8 Vorschläge, die Iris Anders den Mitgliedern des Technischen Ausschusses vorstellte und die wir zur Information der Meeraner Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle veröffentlichen, sind nun in der Prüfung und Diskussion.

Anregungen dazu werden gern entgegen genommen. Diese können gern per E-Mail: post@meerane.eu an die Stadtverwaltung gerichtet oder im Bürgerbüro im Neuen Rathaus, Lörracher Platz 1, abgegeben werden.