Statusbericht zur Einstellung der Förderung von Ertüchtigung und Ersatzneubau bestehender Abwasserkanäle durch den Freistaat Sachsen
Nach der Aussetzung der Förderung von Kanalsanierungen (Ertüchtigung und Ersatzneubau von bestehenden Abwasserkanälen) hat sich die AZV-Verbandsversammlung am 2. Juni 2021 in einem offenen Brief an das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gewandt.
Der Verbandsvorsitzende Professor Dr. Lothar Ungerer, Bürgermeister der Stadt Meerane, informiert in dem folgenden Statusbericht über den aktuellen Stand.
24.06.2021: Statusbericht des Abwasserzweckverbandes Götzenthal, Verbandsvorsitzender Professor Dr. Lothar Ungerer, Bürgermeister Stadt Meerane zur Einstellung der Förderung von Ertüchtigung und Ersatzneubau bestehender Abwasserkanäle durch den Freistaat Sachsen
Bezug: Offener Brief vom 02.06.2021
Eine direkte Antwort der Unterstützung und Aufklärung erfolgte am 09.06.2021 von Frau Franziska Schubert (Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Eine indirekte Antwort erfolgte über ein Schreiben des SMEKUL vom 10.06.2021 an die Fraktionen des Sächsischen Landtages von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. (vgl. Anlage)
Für das laufende Jahr 2021 stellte das SMEKUL klar, dass vorliegende kassenwirksame Anträge im Jahr 2021 noch bewilligt werden, wenn die Abwasserkanalsanierungsarbeiten noch im Jahr 2021 abgeschlossen und damit die Fördermittel noch im Jahr 2021 ausgezahlt werden können.
Das SMEKUL prüft in Folge und fortlaufend, ob und wie in Abhängigkeit der finanziellen Rahmenbedingungen eine Förderung wieder aufgenommen werden kann.
Für den AZV Götzenthal bedeutet dies, dass die laufenden Maßnahmen der Abwasserkanalsanierung des Haushaltsjahres 2021 wohl noch durch die SAB gefördert werden.
Die geplanten Maßnahmen der Abwasserkanalsanierung des Haushaltsjahres 2022 können ohne Förderung nicht angegangen werden. Es ist für den AZV Götzenthal nicht vertretbar, dass die Bürgerinnen und Bürger als Gebührenzahler den Rückzug des Freistaates ausgleichen.
Da die Abwasserbeseitigung eine kommunale Pflichtaufgabe ist, werden die Gemeinden und Städte bei unaufschiebbaren Maßnahmen als Verbandsgemeinden ausgleichen müssen. Es werden auch Maßnahmen mit der Maßgabe geschoben, dass der Freistaat im Doppelhaushalt 2023/24 den Fördermittelrahmen erhöht.
Geklärt hat sich für den AZV Götzenthal auch mittlerweile die Entstehung des Förderstopps. Im Rahmen der Vorbereitungen für den Staatshaushalt der Jahre 2021/2022 meldete das SMEKUL am 18.02.2020 sowie am 26.02.2020 beim SMF beim Haushaltstitel „15 30/883 03 Kommunaler Finanzausgleich“ jährlich 15 Mio. Euro für „Zuweisungen für Investitionen an die Kommunen für Wasserver- und Abwasserentsorgung, Wasserbau, Boden- und Grundwasserschutz sowie Gewässer/Hochwasserschutz“ an.
Diese Anmeldung sollte auch bei den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden zum Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt werden.
Die Finanzmittelanmeldung des SMEKUL fand in Folge im Jahr 2020 keine Berücksichtigung beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) als kommunalen Spitzenverband und dem SMF, so dass im Entwurf für den Staatshaushalt 2021/2022 jährlich 3 Mio. Euro veranschlagt wurden.
Am 19./20.05.2021 wurde der Doppelhaushalt mit diesen jährlichen 3 Mio. Euro (Haushaltstitel 15 30/883 03) so beschlossen. Damit fehlten dem SMEKUL in der Planung jährlich 12 Mio. Euro. In Folge kam es zu dem bekannten Förderstopp.
Aus Sicht des AZV Götzenthal ist das Verhalten des kommunalen Spitzenverbandes gegenüber den Zweckverbänden nicht verantwortungsvoll. Zweckverbänden ist eine ordentliche Mitgliedschaft im SSG nicht möglich. Die Zweckverbände haben für den SSG im Kommunalen Finanzausgleich keine Relevanz. Ihre Finanzausstattung spielte bei den Verhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich keine Rolle, da der SSG andere Prioritäten hatte.
Zur Information:
Der AZV Götzenthal hat in seinem Verbandsgebiet aktuell ein Abwasserkanalnetz mit einer Gesamtlänge von rund 120 Kilometern, mit dem das Schmutzwasser gesammelt und in die zentrale Kläranlage ins Götzenthal zur Behandlung geleitet wird.
Das Abwasserkanalnetz wurde im Verlauf des 20. Jahrhundert nach Inkrafttreten des (historischen) Sächsischen Wassergesetzes im Jahre 1909 entwickelt. Der AZV verantwortet seit 1995 für seine Mitgliedsgemeinden die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung und stand wie alle Abwasserzweckverbände in Sachsen von Anfang an vor der gewaltigen Aufgabe, ein in den 1990er Jahren vorgefundenes völlig desolates Abwassersystem in eine funktionierende Abwasserentsorgung umzubauen. „Wie damals überall in Sachsen genügten die maroden und überalterten Abwasseranlagen den neuen bundesdeutschen Anforderungen an den Gewässerschutz nicht mehr.“ (Thomas Schmidt, Sächsischer Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, 2015).
Der Freistaat Sachsen unterstützte seit 1991 mit einer überzeugenden Fachförderung die Abwasserzweckverbände bei dieser Aufgabe.
Anlage: Zur Ergänzung/Information das Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft... pdf-Dokument