SSG zur Mai-Steuerschätzung: Steuermehreinnahmen sinnvoll nutzen und kommunales Straßenbauprogramm stärken!
Pressemitteilung Sächsischer Städte- und Gemeindetag vom 11. Mai 2017
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) hat am 11. Mai 2017 erneut an die Regierungsfraktionen im Sächsischen Landtag appelliert, das Förderprogramm für den kommunalen Straßen- und Brückenbau deutlich aufzustocken. Der kommunale Spitzenverband bezieht sich dabei auf die am 11. Mai 2017 bekannt gewordenen Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ beim Bundesministerium der Finanzen, der sich für seine diesjährige Mai-Steuerschätzung im sächsischen Bad Muskau getroffen hatte. Die Steuerschätzer prognostizieren u.a deutlich steigende Steuereinnahmen der Länder.
Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG, sagte dazu: „Grundsätzlich ist das Straßenbauprogramm des Freistaates, das sowohl größere Einzelvorhaben als auch kleinere Instandsetzungen berücksichtigt, eine gute Sache. Nur: Wer A sagt, muss auch B sagen und für eine angemessene Ausstattung des Förderprogramms sorgen." Derzeit sei der Fördertopf dramatisch unterfinanziert. Es könne nur ein kleiner Teil der Anträge bewilligt werden. Woitscheck: „Die Einnahmesituation des Landes sorgt für zusätzliche Handlungsspielräume. Angesichts des für jedermann sichtbaren Investitionsrückstaus im kommunalen Straßennetz und der enormen Schäden im letzten Winter muss das Land aktiv werden. Wir haben daher heute die verkehrs- und wirtschaftspolitischen Sprecher der beiden Regierungsfraktionen gebeten, sich für eine Erhöhung der Haushaltsansätze einzusetzen.“
Hintergrund: Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorbindungen stehen für den kommunalen Straßenbau 2017 nur Fördermittel in einem Umfang von 104 Mio. Euro zur Verfügung. Davon sind bereits 45 Mio. Euro für die dringend notwendige Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale bestimmt. Allein die Schäden nach dem Winter 2016/2017 belaufen sich nach Schätzungen des SSG auf bis zu 100 Mio. Euro. Mit der derzeitigen Mittelausstattung könnte nur ein Bruchteil der beantragten Neu- und Ausbaumaßnahmen bewilligt werden.