Sperrmüllablagerungen im Stadtgebiet - Hinweise zur korrekten Entsorgung

Leider wurde in den letzten Monaten festgestellt, dass im Gebiet der Stadt Meerane Sperrmüll im öffentlichen Bereich häufig nicht korrekt angemeldet und auch falsch gelagert wurde. Dabei kommt es beispielsweise vor, dass der Sperrmüll bereits 14 Tage vor dem Abholtermin auf öffentlichen Gehwegen platziert wird, was dazu führt, dass die Gehwege nicht mehr uneingeschränkt zu benutzen sind. Für alle Mitmenschen, insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger, Kinder oder beispielsweise für das Befahren mit Kinderwägen, führt dies zu erheblichen Einschränkungen. Weichen die Menschen auf die Fahrbahn aus, kann es auch zu höchst gefährlichen Situationen kommen!

Aus diesem Grund im Folgenden einige Hinweise zur Sperrmüllentsorgung:

Die Entsorgung von Sperrmüll wird durch die Abfallwirtschaftssatzung (AWS 2024) des Landkreises Zwickau geregelt.
§ 20 Sperrige Abfälle
(1) Sperrige Abfälle gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 dieser Satzung, die als Haushaltsabfälle anfallen, werden pro Haushalt einmal jährlich auf Antrag des Überlassungspflichtigen gesammelt. Der Antrag bedarf der Textform. In diesem Antrag sind die Art und Menge der angefallenen sperrigen Abfälle anzugeben. Die Sammlung erfolgt innerhalb eines Monats nach Zugang des Antrages beim Landkreis durch ein von ihm beauftragtes Entsorgungsunternehmen. Der Abholtermin der sperrigen Abfälle wird rechtzeitig, mindestens drei Werktage vorher, durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen mitgeteilt.
Die Wartezeit nach Posteingang beim Amt für Abfallwirtschaft beträgt bis zu einen Monat. Der Termin/die Termine werden Ihnen spätestens drei Werktage vorher schriftlich mitgeteilt. Die Abfälle dürfen frühestens einen Tag vor dem bekanntgegebenen Abholtermin bereitgestellt werden.

Weitere Fragen beantwortet das Amt für Abfallwirtschaft unter der Service-Hotline: 0375 4402-26600. Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau:
Telefon: 0375 4402-26600
Fax: 0375 4402-26119
E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
Bei der Ablagerung von Sperrmüll im öffentlichen Bereich, kann die Stadt Meerane ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

In der Hoffnung dies nicht tun zu müssen,
Dezernat 3 - Sicherheit und Ordnung