Schulen und Kitas im Landkreis Zwickau ab 22. März 2021 geschlossen
In Bezug auf die öffentliche Anfrage der Stadt Meerane vom 16. März 2021 („Die Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes und die Folgen für die noch geöffneten Kindertagesstätten und Schulen: Eine öffentliche Frage an die oberste Landesgesundheitsbehörde“) haben das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Sächsische Kultusministerium am heutigen Nachmittag bekannt gegeben, dass in den drei Landkreisen Zwickau, Nordsachsen und Erzgebirge ab dem 22. März 2021 die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen schließen müssen. Damit sind auch Schulen und Kitas in Meerane betroffen.
Ausgenommen von der Regelung sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge, wie das Kultusministerium mitteilte. In den betroffenen Landkreisen soll eine Notbetreuung eingerichtet werden.
Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium für Kultus
18.03.2021, 15:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
In einigen Landkreisen müssen Schulen und Kitas ab Montag schließen
In den Landkreisen Nordsachsen, Zwickau und Erzgebirge müssen ab dem 22. März die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen schließen. Ausgenommen von der Regelung sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge. Sie können weiterhin ihre Schulen besuchen. Darauf haben sich Gesundheitsministerin Petra Köpping und Kultusminister Christian Piwarz nach eingehenden Beratungen und Rücksprachen mit Landkreisen verständigt. In den betroffenen Landkreisen wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Grund für die Entscheidung sind weiter steigende Inzidenzen in den genannten Landkreisen, die seit mehreren Tagen über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner liegen. Demgegenüber sank die Inzidenz in der Kreisfreien Stadt Chemnitz unter 100. Damit ist eine Schließung der Einrichtungen in Chemnitz nicht notwendig. Für den Landkreis Meißen wird die weitere Entwicklung abgewartet, da erst morgen die 5-Tages-Frist gemäß der Corona-Schutz-Verordnung abläuft.
Kultusminister Christian Piwarz bedauert die Entscheidung und sieht Änderungsbedarf für die nachfolgende Corona-Schutz-Verordnung. »Ziel muss es sein, dass nach den Osterferien die Öffnung von Schulen und Kitas durch ein intensives Testregime begleitet werden kann. Damit wäre der Betrieb in den Einrichtungen vergleichsweise sicher. Gleichzeitig kann damit der Inzidenzwert nicht mehr alleinig ausschlaggebend für die Bewertung der Situation sein«, so der Kultusminister.
Laut § 5a, Absatz 8, Corona-Schutz-Verordnung müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen andauernd überschritten wird. Der Präsenzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Werktagen unterschritten wird. Von der notwendigen Schließung der Einrichtungen kann abgewichen werden, wenn das Überschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes auf einen konkreten räumlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen (Hotspot) zurückzuführen ist, der mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht im Zusammenhang steht. Ebenso kann von der Schließung abgesehen werden, wenn bereits ein Rückgang des Inzidenzwertes festgestellt wurde, der ein baldiges Unterschreiten erwarten lässt. Diese Ausnahmeregelungen waren für die betroffenen Landkreise nicht einschlägig und konnten daher nicht angewandt werden.