Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025
Die Meeraner Grundschulen Friedrich-Engels-Schule (links) und Lindenschule.
Alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018 geboren oder im Schuljahr 2023/2024 ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 schulpflichtig. Die Eltern sind gemäß dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen verpflichtet, die betreffenden Kinder rechtzeitig zur Aufnahme in die Grundschule anzumelden.
Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.09.2018 geboren sind, werden bei Anmeldung durch die Eltern ebenso schulpflichtig.
Die Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025 erfolgt in der Grundschule Friedrich-Engels-Schule, Martin-Hochmuth-Straße 20 sowie in der Grundschule Lindenschule, Oststraße 51 in Meerane an folgenden Tagen:
am Dienstag, 5. September 2023, in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und
am Mittwoch, 6. September 2023, in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr.
Folgende Unterlagen sind für die Schulanmeldung nötig:
➢ das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular
➢ die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
➢ Impfnachweis des Kindes für die Masernschutzimpfung (zwei Impfungen)
➢ Ausweise der Sorgeberechtigten
➢ Bescheinigungen über alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht in Kopie
➢ sofern nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.
Das Anmeldeformular finden Sie im Formularservice auf der Homepage der Stadt Meerane (...hier). Für Fragen zur Schulanmeldung stehen Ihnen die Schulleitungen gern zur Verfügung:
➢ Friedrich-Engels-Schule, Martin-Hochmuth-Straße 20, Tel. 03764/2235, f.-engels-schule@meerane.de
➢ Lindenschule, Oststraße 51, Tel. 03764/76202, lindenschule@meerane.de gern zur Verfügung.
In Meerane gibt es nur einen Grundschulbezirk, der sich über das gesamte Stadtgebiet erstreckt. Zur Anmeldung werden die Eltern daher auch gebeten, eine Rangfolge zu benennen. Sollte aufgrund der Kapazität der jeweiligen Schule nicht dem Hauptwunsch entsprochen werden können, wird die andere Schule zugeordnet. Kriterien für die Entscheidungsfindung sind dabei Wohnortnähe, Beschulung von Geschwisterkindern sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
Neben den öffentlichen Grundschulen gibt es auch Grundschulen in freier Trägerschaft, die die Anmeldungen direkt entgegennehmen.