Schulanmeldung für das Schuljahr 2018/2019
Alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012 geboren oder im Schuljahr 2017/2018 ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 schulpflichtig. Die Eltern sind gemäß dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen verpflichtet, die betreffenden Kinder rechtzeitig zur Aufnahme in die Grundschule anzumelden.
Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2012 bis zum 30.09.2012 geboren sind, werden bei Anmeldung durch die Eltern ebenso schulpflichtig.
Außerdem kann für nach dem 30.09.2012 geborene Kinder mit dem erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand die Aufnahme zum Anfang des Schuljahres 2018/2019 beantragt werden.
Die Anmeldung für das Schuljahr 2018/2019 erfolgt in der Lindenschule, Oststraße 51, Tel. 03764 76202, und in der Friedrich-Engels-Schule, Martin-Hochmuth-Straße 20, Tel. 03764 2235 in Meerane wie folgt:
– am Montag, 21. August 2017, 09:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr,
– am Dienstag, 22. August 2017, 09:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr sowie
– am Mittwoch, 23. August 2017, 09:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr.
Für die Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes, der Personalausweis der Eltern und wenn vorhanden Bescheinigungen über alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht in Kopie mitzubringen.
In Meerane gibt es nur einen Grundschulbezirk, der sich über das gesamte Stadtgebiet erstreckt. Zur Anmeldung werden die Eltern daher auch gebeten, eine Rangfolge zu benennen.
Sollte aufgrund der Kapazität der jeweiligen Schule nicht dem Hauptwunsch entsprochen werden können, wird die andere Schule zugeordnet. Kriterien für die Entscheidungsfindung sind dabei Wohnortnähe, Beschulung von Geschwisterkindern sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
Neben öffentlichen Grundschulen gibt es auch Grundschulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen nehmen die Anmeldung direkt entgegen.