Sachsen gibt Impfungen für gesamte Priorisierungsstufe 3 frei

In Sachsen können sich beim Hausarzt ab sofort auch alle Menschen impfen lassen, die der Priorisierungsgruppe 3 gemäß Impfverordnung des Bundes angehören. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, können ab Mittwoch, 18 Uhr, Termine in den Impfzentren gebucht werden.

Mit der Priorisierungsgruppe 3 sind nun unter anderem auch Menschen impfberechtigt, die im Lebensmitteleinzelhandel und in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind oder Mitglieder von Verfassungsorganen sind. Auch Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, sind impfberechtigt. Die komplette Aufstellung der ab morgen Impfberechtigten gibt es auf der Internetseite des Freistaates: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/250360

Sachsen hebt Impfpriorisierung für Astrazeneca in Praxen komplett auf

In Sachsen können sich ab sofort alle Bürger in Arztpraxen mit dem Impfstoff von Astrazeneca impfen lassen. Wie Gesundheitsministerin Petra Köpping am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden mitteilte, ist damit die Impfpriorisierung für diesen Impfstoff komplett aufgehoben. Es gibt allerdings Bedingungen: Die Impfung darf in den am Impfprogramm beteiligten Praxen nur nach einer ausführlichen Beratung erfolgen. Sowohl der Arzt als auch der impfwillige Bürger müssen zustimmen. Bisher wurde der Impfstoff nur Menschen im Alter ab 60 Jahren verabreicht.