Rechtsstreit aus 1999 entschieden

Am 30.12.2016 hat das Landgericht Chemnitz einen seit 1999 anhaltenden Rechtsstreit entschieden, der seinen Ursprung in der Erschließung des Wohngebietes „Schönberger Straße“ hat. Im Jahr 1994 hatte die Stadt Meerane an die damalige Firma JVW Badische Tief- und Straßenbau GmbH (heute Vogel-Walliser Tief- und Rohrleitungsbau GmbH 79591 Eimeldingen) den Auftrag erteilt, für 6.439.627,16 DM die Erschließung des Baugebiets auszuführen. Unterzeichnet wurde der Vertrag durch die Stadt Meerane, den die damalige Meeraner Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (Mesteg) vorbereitete, der 1994 die Erschließung und Vermarktung des Wohngebiets übertragen wurde. (Die Mesteg beendete zum 01.09.2000 wegen Zahlungsunfähigkeit ihre Geschäftstätigkeit und wurde mit der Stadt Meerane verschmolzen. Diese Umwandlung war so möglich, da die Stadt Meerane alleinige Gesellschafterin der GmbH war.)

Die Stadt Meerane wurde 1999 von der Firma aus diesem Auftrag heraus vor dem Landgericht Chemnitz auf Zahlung von 534.419,37 DM, nebst Zinsen verklagt.

Die Klageforderung setzte sich zusammen aus:


• 319.900,00 DM wegen unberechtigter Bürgschaftsabforderung durch die Stadt Meerane
• 212.519,37 DM wegen Mehrkosten wegen Mindermengen

Das Landgericht Chemnitz hat am 30.12.2016 entschieden, dass die Stadt Meerane 125.816,82 Euro (246.076,31 DM), nebst 1 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit September 1999, an die Firma JVW zu zahlen hat. Für die Stadt Meerane ergeben sich aus der Gerichtsentscheidung Gesamtkosten von rund 220.000 Euro, die die Stadt Meerane aufzubringen hat.

Zur Information: Mit Rechtskraft dieser Entscheidung wäre der finanzielle Teil der Erschließung des Wohngebiets beendet. Da sich die Entscheidung des Landgerichts Chemnitz auf eine Klage aus dem Jahr 1999 bezieht, ergibt sich zum 31.12.1999  als endgültiger Finanzstatus (für die Erschließung des Wohngebietes) ein Fehlbetrag von 4.455.933,08 Euro.