Pressemitteilung SSG zum Thema „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“

Pressemitteilung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 16. Januar 2018 in Sachen „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“ (vom 16.01.2018)
 
Zur heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“ sagte Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG):
 
„Es ist ein Trauerspiel, dass das Bundesverfassungsgericht sich heute erneut mit der Verfassungsmäßigkeit von veralteten Einheitswerten beschäftigen muss. Schon 1996 hatte das Bundesverfassungsgericht die Einheitswerte als Basis der Vermögenssteuer für verfassungswidrig erklärt. Dieses Schicksal droht nun 22 Jahre später auch der Grundsteuer (Anmerkung: Westen: Basis 1964, Osten: Basis 1935).
 
Ohne das Aufkommen aus der Grundsteuer – für die sächsischen Kommunen sind das immerhin mehr als 500 Mio. Euro jährlich – können die Kommunen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen. Darauf haben wir immer wieder hingewiesen. Seit 20 Jahren wird über eine Reform der Grundsteuer diskutiert. Im Bundesrat sind zuletzt auch sinnvolle Vorschläge unterbreitet worden, die auf eine Neubewertung der Grundstücke und Gebäude hinauslaufen. Das Modell ist aber immer noch nicht Gesetz geworden.
 
Den Kommunen geht es darum, ihre Grundsteuereinnahmen zu erhalten. Letztlich soll eine modernisierte Grundsteuer auf Landesebene weder Mehr- noch Mindereinnahmen erzeugen und für den einzelnen Steuerzahler im Verhältnis zu seinen Nachbarn gerecht sein. Kippt das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer, erwarten wir von Bund und Ländern, dass sie den Kommunen ihre Einnahmeausfälle ersetzen.“