Pressemitteilung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages zum Staatshaushalt 2019/2020
Staatshaushalt 2019/2020 – SSG spricht sich für höhere Investitionszuweisungen an die Städte und Gemeinden aus (Pressemitteilung SSG vom 28.09.2018)
Der Landesvorstand des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) hat sich für eine Aufstockung wichtiger kommunaler Investitionsprogramme im Staatshaushalt für die Jahre 2019 und 2020 ausgesprochen.
Stefan Skora, Oberbürgermeister der Stadt Hoyerswerda und Präsident des kommunalen Spitzenverbandes sagte dazu: „Unser Augenmerk gilt der Bildungsinfrastruktur. Besonders hoch ist der Investitionsbedarf nach wie vor im kommunalen Schulhausbau, nicht nur in den Großstädten. Die Kinder- und Schülerzahlen steigen seit Jahren kontinuierlich an, sodass zusätzliche Schulen, aber auch Ergänzungsbauten mit Klassenzimmern und Fachkabinetten erforderlich werden.“
Der SSG weist darauf hin, dass im Entwurf des Staatshaushaltes die investiven Landesmittel für die allgemein- und berufsbildenden Schulen in den kommenden Jahren um 9 Mio. Euro (2019) bzw. 14 Mio. Euro (2020) gegenüber dem Haushaltsansatz 2018 zurückgehen (Kapitel/Titel: 0503/88391). Das aktuelle Bundesprogramm (KInvFG II) fördert in erster Linie Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Schulen und unterstützt die Kommunen insoweit nicht.
Für Investitionen in kommunale Kindertagesstätten stehen neben dem Bundesprogramm i. H. v. jeweils rund 15 Mio. Euro weitere Landesmittel in Höhe von gerade einmal 5 Mio. Euro pro Jahr sachsenweit zur Verfügung (2019/2020). Der Investitionsbedarf ist um ein Vielfaches höher. Ohne Unterstützung durch den Freistaat werden daher viele Kommunen ihre Bau- und Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten nicht durchführen können.
Einen höheren Bedarf sieht der SSG auch im Straßen- und Brückenbau. Zwar hat sich der Mittelabfluss durch eine im Jahr 2016 vom Wirtschaftsministerium eingeführte Pauschale deutlich verbessert und beschleunigt. Mit der Pauschale werden aber vor allem kleinere Projekte durchgeführt. Obwohl der SSG anerkennt, dass der Freistaat seinen Mittelansatz gegenüber den vergangenen Jahren erhöht hat, gibt es nach wie vor einen großen Nachholbedarf für komplexere Maßnahmen im Straßen- und Brückenbau.
Aufstockungsbedarf für den Staatshaushalt sieht der SSG auch für die investive Krankenhaus- und Sportförderung.
Hintergrund:
Der Sächsische Landtag berät zurzeit über den Regierungsentwurf zum Staatshaushalt 2019/2020. Durch das deutlich vergrößerte Haushaltsvolumen steigen insgesamt auch die Zuweisungen an die kommunale Ebene (Staatshaushalt und Finanzausgleichsgesetz). Die Investitionszuweisungen an die kommunale Ebene in den Jahren 2019 und 2020 nehmen an dieser Entwicklung allerdings nicht teil (Staatshaushalt). Sie stagnieren in etwa auf dem Niveau der Vorjahre (Soll 2016-2018).
Die Kommunen stehen seit vielen Jahren unter Druck, ihre Nettoinvestitionen wieder deutlich zu erhöhen. Finanzwissenschaftliche Studien haben ergeben, dass die Kommunen im Gegensatz zu Bund und den Ländern seit vielen Jahren einen negativen Investitionssaldo haben (negative Nettoinvestitionen). Das heißt, dass die Abschreibungen auf das Vermögen höher sind als die Vermögensmehrung durch neue Investitionen bzw. Modernisierungen.