26 Prozent Rückgang bei der Gewerbesteuer – Haushaltsplan 2017 der Stadt Meerane weiter erheblich belastet

Bereits in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2017 hatte die Stadt Meerane rückläufige Einnahmen aus Gewerbesteuer zu verkraften.

Für ein Unternehmen aus der Automobil-Zulieferer-Industrie hatte das zuständige Finanzamt eine Änderung des Gewerbesteuermessbetrages wegen niedrigeren Ertrages vorgenommen. Mit Posteingang vom 21. April 2017 erhielt die Stadt Meerane vom zuständigen Finanzamt zwei Bescheide zu den Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer der Jahre 2016 und 2017. In beiden Bescheiden wurden die Vorauszahlungen nachträglich neu festgesetzt.  Für das Jahr 2016 wurden die Vorauszahlungen auf 0,00 Euro festgesetzt.  In Folge hatte die Stadt Meerane im laufenden Haushaltsjahr eine geringere Gewerbesteuereinnahme von 1.227.915,00 Euro. Da dieser Betrag durch Steuervorauszahlungen bereits geleistet wurde, hatte die Stadt Meerane ihn dem Unternehmen zu erstatten.

Mit einem erneuten Bescheid des zuständigen Finanzamtes vom 2. Oktober 2017 wurden nun auch für das Jahr 2017 für das Unternehmen die Vorauszahlungen auf 0,00 Euro festgesetzt. Damit ergibt sich eine weitere Rückzahlung bereits geleisteter Vorauszahlungen in Höhe von 243.297,00 Euro.

Damit erhielt die Stadt Meerane binnen Jahresfrist den fünften ändernden Gewerbesteuermessbescheid. In Summe wurde die Stadt Meerane verpflichtet, dem Unternehmen 3.424.952,00 Euro auszuzahlen (davon 1.742.576,00 Euro in 2017). Da nun für die Jahre 2016 und 2017 durch das Unternehmen keine Vorauszahlungen mehr zu tätigen sind und alle Vorauszahlungen durch die Stadt Meerane zurückgezahlt sind, gibt es keine Steuererträge mehr bei der Stadt Meerane.

Mit Stand 17.10.2017 ist in Summe bei den Erträgen aus Gewerbesteuer (brutto) gegenüber dem Planansatz 2017 von 8.760.500,00 Euro eine Minderung um 2.274.717,00 Euro (26 %) zu erwarten.


Zur Information:
Von den laufenden Anpassungen sind meist Gewerbesteuervorauszahlungen betroffen. Vorauszahlungen sind nach § 19 Gewerbesteuergesetz am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November auf die voraussichtliche Gewerbesteuerschuld des laufenden Kalenderjahres zu entrichten. Die Höhe der Vorauszahlungen beträgt grundsätzlich ein Viertel der letzten Jahressteuer.

Meist werden die Unternehmen nicht jedes Jahr die gleichen Einkünfte erzielen. Deshalb führen die Unternehmen eine Prognoserechnung durch, damit es zu keinen großen Über- oder Unterzahlungen im laufenden Kalenderjahr kommt. Wird mit einer Verschlechterung der Ertragslage gerechnet (z. B. Wegfall von Kunden oder schlechte Auftragslage), kann die Höhe der Vorauszahlungen angepasst werden. Im Falle geringerer Vorauszahlungen ist die Stadt Meerane zur Rückzahlung verpflichtet.