Öffnung von Spielplätzen ab 5. Mai 2020

Bekanntgabe der Stadt Meerane vom 5. Mai 2020 durch den Bürgermeister

Es ging einiges drunter und drüber, als die Staatsregierung die neuen Allgemeinverfügungen vom 1. und 4. Mai 2020 und die Corona-Schutz-Verordnung vom 4. Mai 2020 am Wochenende verkündete.

Beispiel Spielplätze: Nach Wochen der Schließungsanordnung sollen jetzt die Spielplätze wieder öffnen dürfen.
Aber: Eine unkontrollierte Öffnung der Spielplätze ist jedoch nach der Corona-Schutz-Verordnung nicht zulässig.

Um es vorweg zu sagen: Die Spielplatz-Regelung des Staates kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie in der Praxis umgesetzt wird. Da sie wenig praktikabel und für die Kommunen vor Ort aufwendig ist, benötigte die Umsetzung in der geforderten Form im Verwaltungsvollzug der Stadt Meerane zunächst einen Tag Zeit.

Es ist aus Bürgersicht sicher bedauerlich, wenn der Staat immer wieder Erwartungen weckt, die durch die Kommunen nicht sofort erfüllt werden können, weil die staatlichen Vorgaben für die Kommunen unklar und kompliziert sind.

Mit der Verkündung der Corona-Schutz-Verordnung vom 4. Mai 2020 und der Allgemeinverfügung Hygieneauflagen vom 4. Mai 2020 durch die Staatsregierung wurde die Stadt Meerane am Montag, 4. Mai in die Lage versetzt, sich mit den Vorgaben des Landes auseinanderzusetzen.

Erlaubt ist nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 der Corona-Schutz-Verordnung die Öffnung von Spielplätzen „mit speziellem hygienischen Nutzungskonzept durch den Verantwortlichen in Abstimmung mit der zuständigen kommunalen Behörde“.

Nach diesem Wortlaut der Corona-Schutz-Verordnung ist der Bürgermeister als „Verantwortlicher“ verpflichtet, ein „spezielles hygienisches Nutzungskonzept“ mit der „zuständigen kommunalen Behörde“, also der Stadt Meerane, für die zehn städtischen Spielplätze abzustimmen.

Bei den Wohnungsunternehmen sind die Geschäftsführer als „Verantwortliche“ verpflichtet, das „spezielle hygienische Nutzungskonzept“ für ihre Spielplätze mit der „zuständigen kommunalen Behörde“, der Stadt Meerane abzustimmen.

Die Stadt Meerane war nun gezwungen, für jeden ihrer zehn Spielplätze ein Hygienekonzept zu erstellen. Da nach einer Öffnung der Spielplätze die Stadt Meerane verpflichtet ist, die Einhaltung des „hygienischen Nutzungskonzeptes“ zu kontrollieren, muss das Konzept praktikabel sein.

In Folge hatte die Stadt Meerane am Montag (04.05.) zunächst zu prüfen, ob es verbindliche Regeln des Infektionsschutzes für Spielplätze gibt. Dies ist nicht der Fall. Da Spielplätze als Gemeinschaftseinrichtung nicht durch § 33 Infektionsschutzgesetz erfasst sind, gibt es keine allgemeinen Rahmenhygienepläne (wie z. B. bei Kindertagesstätten).

Ferner war zu prüfen, welche verbindlichen Vorgaben der Staat selbst in seiner Allgemeinverfügung Hygieneauflagen und in der Corona-Schutz-Verordnung verordnet hat, die durch die Stadt Meerane verbindlich auf die Spielplätze anzuwenden sind.

Die Stadt Meerane kam zu folgenden Ergebnissen:

(1) Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 Corona-Schutz-Verordnung ist die Öffnung von Spielplätzen „mit speziellem hygienischen Nutzungskonzept durch den Verantwortlichen in Abstimmung mit der zuständigen kommunalen Behörde“ seit dem 4. Mai 2020 erlaubt.  Die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 4. Mai 2020 führt unter II. 14 zu den Spielplätzen keine expliziten Hygieneregeln an, sondern verweist auf „entsprechende kommunale Konzepte, die Maßnahmen zur Besucherlenkung, Abstandshaltung und Basishygienemaßnahmen enthalten müssen und sich an den entsprechenden anwendbaren Hygieneregeln dieser Allgemeinverfügung orientieren.“ Demnach gelten die allgemeinen Verhaltens- und Abstandsgebote im öffentlichen Raum. Diese sind in dem Hygienekonzept der Stadt zu Spielplätzen niedergeschrieben und durch Aushänge an den Spielplätzen bekannt gemacht.

(2) Da die Staatsregierung in ihrer Corona-Schutz-Verordnung nicht genau benannt hat, mit welcher „kommunalen Behörde“ eine Abstimmung herbeigeführt werden soll, sieht die Stadt Meerane sich selbst in der Pflicht.
Das bedeutet: Für die Spielplätze in der (öffentlichen) Trägerschaft der Stadt Meerane und für die Spielplätze in der (privaten) Trägerschaft der Wohnungsunternehmen ist eine Abstimmung mit der Stadt Meerane erforderlich, damit alle Spielplätze der Stadt die gleichen Regeln zur Nutzung haben (vorbehaltlich einer positiven Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises).

(3) Spielplätze geöffnet - Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Ab Dienstag, 5. Mai 2020 sind die Spielplätze der Stadt wieder geöffnet. (Über die Freigabe der nicht städtischen Spielplätze insbesondere in den Wohnanlagen entscheiden die Wohnungsunternehmen.)

Es gelten folgende Regeln (Hygienekonzept), für deren Einhaltung vor Ort Eltern und Aufsichtspersonen verantwortlich sind:

1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer einzuhalten, auch beim Spielen. Spielgeräte dürfen nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist. Sonst nacheinander und so, dass jedes Kind an die Reihe kommt. 

2. Den Spielplatz darf nur betreten, wer keine Symptome hat, die auf COVID-19 hindeuten. Dazu gehören zum Beispiel Husten, Fieber oder Halsschmerzen. 

3. Der Kontakt zu Risikogruppen ist zu vermeiden. Zu Risikogruppen zählen Personen über 60 Jahre und Personen mit einer Vorerkrankung. 

4. Es wird empfohlen, nach dem Spielen zu Hause Gesicht und Hände gründlich zu waschen.

5. Es wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen und so andere schützen. Kinder können einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn es altersgerecht möglich ist. Darüber entscheiden die Eltern.  

Gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sind unerlässlich, damit alle gesund bleiben. 

Bürgermeisteramt
gez. Professor Dr. Lothar Ungerer
Bürgermeister

Im Laufe des heutigen Nachmittages werden die Absperrungen an den städtischen Spielplätzen entfernt und die Tafeln mit den Hygieneregeln angebracht.