Öffentliche Anfrage an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die folgende öffentliche Anfrage der Stadt Meerane hat Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer heute an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als zuständige Behörde geschickt.
Die Stadt Meerane hofft auf eine schnelle Information.
Die Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes und die Folgen für die noch geöffneten Kindertagesstätten und Schulen: Eine öffentliche Frage an die oberste Landesgesundheitsbehörde.
Was geschieht mit den geöffneten Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis Zwickau und damit auch in der Stadt Meerane?
Diese Frage erreichte am 16.03. mehrfach die Stadt Meerane. Hintergrund ist die Verpflichtung des Landkreises, seine verfügten Lockerungen wieder aufzuheben. Dazu sei ausgeführt:
Grundlage für den 7-Tage-Inzidenzwert sind die veröffentlichten Zahlen des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts. Für den Landkreis Zwickau ergibt sich folgende Entwicklung:
10.03 71,20 11.03. 109,50 12.03. 125,70 13.03. 135,20
14.03. 127,90 15.03. 140,30 16.03. 158,73
Damit ist im Landkreis Zwickau der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden.
Dazu schreibt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in seiner Corona-Schutzverordnung den Landkreisen vor, dass sie Lockerungen von Schutzmaßnahmen aufzuheben haben.
(§ 8c Rückfallregelung (1) Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, sind die Maßnahmen nach § 8 und 8b ab dem zweiten darauffolgenden Werktag durch den Landkreis oder die Kreisfreie Stadt aufzuheben.)
Der Landkreis ist verpflichtet, diese durch den Freistaat verordnete Rückfallregelung anzuwenden. Es zählen die drei Tage 11.03. – 13.03. sowie der zweite darauffolgende Werktag, also der 16.03. (da der 14.03. ein Sonntag war).
Damit treten die Lockerungen vom 09.03. mit Wirkung des 16.03. wieder außer Kraft.
Die Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes hat auch Auswirkungen auf die Kindertagesstätten und Schulen, wobei bei den Schulen die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ausgenommen sind.
Dazu verordnet das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in seiner Corona-Schutzverordnung die Unzulässigkeit der Kindertagesbetreuung und der Präsenzbeschulung.
(§ 5a (8) Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder in einer Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge überschritten, ist die Kindertagesbetreuung, außer in Einrichtungen der Kindertagespflege, und die Präsenzbeschulung nach Absatz 1 und 3 Satz 1 in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt ab der jeweils folgenden Woche unzulässig.)
Die Kindertagesstätten und Schulen sind verpflichtet, diese durch den Freistaat verordnete Regelung anzuwenden. Es zählen die fünf Werktage 11.03., 12.03., 13.03., 15.03., 16.03. an denen die Überschreitung festgestellt wurde. Die Unzulässigkeit der Kindertagesbetreuung und der Präsenzbeschulung tritt dann ab der Folgewoche ein, d. h. ab Montag, den 22.03. Eine Notbetreuung ist zulässig.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat als oberste Landesgesundheitsbehörde dies öffentlich bekannt zu machen.
Sie hat sich in der eigenen Corona-Schutz-Verordnung jedoch die Möglichkeit eingeräumt, im Einvernehmen mit der obersten Schulaufsichtsbehörde (dem Kultusministerium), die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen nicht zu verfügen.
Dies ist einerseits möglich, wenn die Überschreitung des Inzidenzwertes durch einen konkreten räumlich begrenzten Anstieg (Hotspot) verursacht ist, der keinen Bezug zu den Kindertagesstätten oder Schulen hat. Es ist andererseits auch möglich, wenn der Inzidenzwert wieder abnimmt und prognostiziert werden kann, dass er bald unter den maßgeblichen 100er Wert fällt.
Es gibt bis heute keine Informationen von den beiden zuständigen Ministerien, was ab dem 22.03. im Landkreis Zwickau geschehen wird. Kommt es nun zur Schließung der Kindertagesstätten und Schulen? Auf was müssen sich alle Beteiligten, von den Kindern über die Eltern bis zu den Trägern, einstellen?
Die Stadt Meerane bittet um eine zügige Entscheidung bzw. Information darüber, wie nun verfahren wird.