Mitteilung zur Grundsteuerreform 2025 (2)
Werte Bürgerinnen und Bürger,
seit gestern gehen die Informationsschreiben des Finanzamtes Zwickau bezüglich der Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung in den Haushalten ein.
Da die künftige Grundsteuer eigentümer- und nicht mehr nutzerabhängig ist, sind die Erklärungen von den Grundstückseigentümern abzugeben, nicht von den Nutzern (u.a. Garagen auf fremden Grund und Boden).
Das Finanzamt Zwickau teilte uns mit, dass die Informationsschreiben fälschlicher Weise an die Nutzer versandt wurden.
Auf den Schreiben ist folgendes formuliert:
„.. Zur Abgabe einer Feststellungserklärung in Erbbaurechtsfällen ist nur die/der Erbbauberechtigte verpflichtet. Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (z.B. Garagen und Gartenlauben) ist nur die Eigentümerin/der Eigentümer des Grund und Bodens zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet…“
Sollten Sie kein Eigentümer des Grund und Bodens sein, sind Sie auch nicht zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet.
Bei Fragen zur Feststellungserklärung oder zum Informationsschreiben wenden Sie sich bitte an die hierfür eingerichtete Service-Hotline des Finanzamtes unter 0375 28368 9700.