Kommunales Bürgerbudget 2024: Antragstellung bis 9. Juni 2024
Förderung kommunaler bzw. lokaler Projekte aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren im Landkreis Zwickau
1. Was ist das kommunale Bürgerbudget?
Kommunale Bürgerbudgets sind Mittel, die den Landkreisen und Kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden, um Projekte der Bürgerbeteiligung finanzieren zu können.
Ziel der Förderung durch das kommunale Bürgerbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Umsetzung von kommunalen bzw. lokalen Projekten aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren. Die Durchführung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Verwaltung.
Gefördert werden Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Sachsen (ab 16 Jahren), die dazu geeignet sind, Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umzusetzen und hierdurch das lokale Gemeinwesen zu stärken.
Für das Jahr 2024 stehen dem Landkreis Zwickau insgesamt 38.461,53 Euro zur Verfügung, um solche Projekte der Bürgerbeteiligung finanzieren zu können. Diese Mittel werden vom Landkreis Zwickau auf insgesamt 40.000,00 Euro erhöht.
Rechtsgrundlage dafür bildet der § 1 des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungs-stärkungsgesetzes (SächsKomEigStärkG) i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO). Die Mittel werden bereitgestellt durch Steuermittel des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.
2. Wer ist antragsberechtigt?
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Zwickau, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie Vereine und Initiativen sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen. Der Sitz des Vereins oder Initiative muss dabei im Landkreis Zwickau sein.
Politische Vereinigungen und Parteien sind nicht antragsberechtigt.
3. Welche Projekte sind förderfähig?
Über das Bürgerbudget können gemeinwohlorientierte Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umgesetzt werden, die das lokale Gemeinwesen stärken.
Förderbeispiele:
- Anlegen von Streuobstwiesen/Blumenwiesen/Kräutergärten
- Bänke/Wanderwege
- Beschilderung historischer Gebäude und Stadtgeschichtliches
- Spielplatzgestaltung
- Natur- und Klimaschutzprojekte
- Kostüme für Umzüge
- Nachbarschaftsprojekte
- Büchertauschtelefonzelle
- Unterstellmöglichkeit für den Skatepark/Fahrräder
- Zuschuss Dorf-, Gemeinde- oder Stadtteilfest
- Grillstellen/Feuerstellen/Orts-Pyramide.
Die Projekte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Das Projekt kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
- Das Projekt ist realisierbar (rechtlich, technisch und zeitlich).
- Es besteht ein unmittelbarer Bezug zum Wohnort.
- Das Projekt dient der Stärkung des lokalen Gemeinwesens.
- Die Fördermittel stehen in einem realistischen Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projektes (Die Gesamtausgaben des Projektes liegen unter 10.000,00 Euro)
- Das Projekt wurde noch nicht begonnen.
- Es dürfen keine politischen Ziele zugunsten einer Partei oder Vereinigung verfolgt werden.
4. Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind grundsätzlich alle bei der Durchführung des Projektes entstehenden Kosten.
Personalkosten sind nicht förderfähig (keine Eigenleistungen und Honorare an Projektverantwortliche und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler).
5. Welche Förderkonditionen gelten?
Bis zu einer Förderhöchstgrenze von 2.000,00 Euro können Projekte beantragt werden.
Die Projektförderung wird als Festbetragsfinanzierung in Form einer nicht zurückzahlbaren Zuwendung gewährt.
Es sind keine Eigenmittel erforderlich, eine Förderung bis 100 Prozent ist möglich.
6. Wie kann ein Förderantrag gestellt werden?
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Haushaltsjahr 2024 sind im Zeitraum vom 24. April bis spätestens 9. Juni 2024 einzureichen. Zur Beantragung ist nur das auf der Internetseite des Landkreises Zwickau unter www.landkreis-zwickau.de bereitgestellte Formular zugelassen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen: eine kurze Stellungnahme der zuständigen Gemeinde.
7. Auswahl und Bewilligung
Alle eingereichten Anträge werden auf Zulässigkeit und Förderfähigkeit geprüft.
Eine Jury entscheidet über die Vergabe der Projektförderung.
Bei der Vergabe der Fördermittel achtet die Jury bei gleicher Eignung der Projekte auf eine gleichmäßige Verteilung innerhalb des Landkreises Zwickau.
In die Bewertung fließen sowohl die Kreativität der Idee als auch der Innovationsgrad ein.
8. Projektdurchführung
Der Bewilligungszeitraum entspricht dem Durchführungszeitraum und ist befristet vom Tag der Bescheiderteilung bis zum 31. Dezember 2024.
Die beantragte Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein (spätester Projektschluss).
Die Bewilligungsbehörde ist das Landratsamt Zwickau.
9. Verbot der Doppelförderung
Die Zuwendungen können nur dann auf Antrag gewährt werden, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist und das Projekt förderfähig im Sinne der SächsKomPauschVO ist.