Kennen Sie „Dänerts“? - Glückwunsch-Gedanken zu 700 Jahre Dennheritz aus der Nachbarstadt Meerane von Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer
Glückwunsch-Gedanken zu 700 Jahre Dennheritz aus der Nachbarstadt Meerane
von Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer
„Dänerts“ (auch „Deenertz“) ist mundartlich nach Oskar Philipp (1930) abgeleitet von „Degenhardts(dorf)“ (auch „Deinharts“ um 1608) und gilt als erster Namenshinweis für Dennheritz.
2017 feiert nun unsere Nachbargemeinde Dennheritz ihre erste urkundliche Erwähnung vor 700 Jahren. Der erste urkundliche Nachweis aus dem Jahre 1317 führt den Namen „Deynharcz“. Der seit 1651 gebräuchliche Ortsname „Dehneritz“ kommt dem heutigen Dennheritz mit seinen 1.322 Einwohnern sehr nahe. Eingebunden sind dabei Nieder- und Oberschindmaas, die 1973 bzw. 1950 nach Dennheritz eingemeindet wurden. Vor diesen Eingemeindungen hatte Dennheritz Ende der 1940er Jahre um die 1.000 Einwohner.
Aktuell ist unsere Stadt mit der Gemeinde Dennheritz im gemeinsamen Zweckverband Götzenthal verbunden, der die Abwasserbeseitigung zur Aufgabe hat.
Aufschlussreich ist die Frage, welche historischen Gemeinsamkeiten und Verbindungen Dennheritz und Meerane haben?
1. Dennheritz zählte wie Meerane zur Sorbenzeit zum Pleißengau „pagus plisni“
Der Ursprung unserer Region geht bis zum Ende des 6. Jahrhunderts zurück, als die Slawen den Pleißen-Raum besiedelten und diesen als „pagus plisni“ (plisni = sorbisch für Pleiße) bezeichneten. Im Zuge der Eroberungen von König Heinrich I. (876-936) und seinem Sohn Otto der Große (912-973) wurde die Region in das Heilige Römische Reich (HRR) integriert.
Zum Schutz des Landes entstanden kaiserliche Burgen, so auch in Meerane. Die Burgen wurden von Burggrafen befehligt. Mit ihnen begann die Christianisierung, die durch Mönche (Klosterbauten) vollzogen wurde. Sie bauten im Schutze der Burgen kleine Kirchen, die anfänglich nur aus Holz errichtet wurden. Nach der Sicherung des Landes kam es zur Besiedlung durch deutsche Bauern (um 1100).
Ausgehend von Friedrich I. (Barbarossa 1122-1190) bekam das Reichslandterritorium „terra plisnensis“ (lateinische Bezeichnung des „pagus plisni“ ab 1172) unter den Staufern mehr Gewicht. Mit dem zunehmenden Einfluss verschiedener Grafengeschlechter kam die Region in deren Besitz, so dass sich im 14. Jahrhundert die Regionsbezeichnung terra plisnensis verlor.
2. Dennheritz zählte zur „Herrschaft Meerane“
Die Entwicklung Meeranes wird über Jahrhunderte hinweg durch das Haus der „Schönburger“ geprägt, die sich zu Lehensleuten des böhmischen Königs bekennen und Meerane als böhmisches Lehen besitzen. Die aus dem Jahre 1361 stammende Lehensurkunde listet alle Gebiete auf, die zur städtischen Meeraner Gerichtsbarkeit („oppidum dictum Mare“) zählten und damit Teil der Meeraner Herrschaft waren: Die Dorfschaften Seiferitz, Dennheritz (Demharcz) , Höckendorf, Tettau, Gesau, Scheidenbach (heutiger Schäbicht).
Die erste Frage ist nun, wie Meerane Teil Böhmens wurde.
Bekanntlich stammt die erste urkundliche Erwähnung Meeranes (als „Mer“) aus dem Jahre 1174, dem Todesjahr des böhmischen Königs Wladislaw II., der in Meerane verstarb. Welche Zusammenhänge sind zu „Mer“ und Böhmens König Wladislaw II. bekannt?
Seit dem Mittelalter ist Böhmen ein Reichslehen und damit unmittelbar Teil des Heiligen Römischen Reichs (HRR). Bedeutsam ist zunächst, dass König Konrad III. (Stauferkönig, 1093/94-1152 und König des HRR 1138-1152) durch eine konsequente Heiratspolitik eine weit verzweigte Verwandtschaftsbande knüpft.
Mit Erfolg auch für Wladislaw II., der durch seine Vermählung mit des Königs (Halb) Schwester Gertrud von Babenberg 1140 sein Herzogtum Böhmen erhält, d. h. die Staufen belehnen Wladislaw II. mit Böhmen, da er durch die Hochzeit zum Schwager des Königs des HRR Konrad III. avanciert.
Gertrud von Babenberg ist Tochter des Markgrafen Leopold III. von Österreich; ihr (Halb)Bruder ist König Konrad III. Unter Herzog Wladislaw II. und Herzogin Gertrud entwickelt sich das Herzogtum Böhmen zu einem stabilen und mächtigen Bestandteil des Reiches. Nach dem Tod Gertruds am 4.8.1151 heiratet Wladislaw II. in Prag 1153 Judith (auch Jutta) von Thüringen, Tochter des Landgrafen Ludwig I. von Thüringen (Landgraf 1131-1140) und Schwester von Landgraf Ludwig II. dem Eisernen von Thüringen (1128-1172). Judith wird zweite Besitzerin der Herrschaft Meerane. Es erfolgte eine Art Abtretung der Herrschaft Meerane als Witwensitz.
Als Lohn für des Herzogs Kaisertreue wird das Herzogtum Böhmen 1158 zum Königtum Böhmen ernannt und Wladislaw II. wird die Königswürde verliehen. In den Jahren 1158-1172 absolviert er seine Regierungszeit als zweiter böhmischer König .
Wladislaw II. gründete gemeinsam mit seiner Frau Gertrud in enger Zusammenarbeit mit dem Bischof von Olmütz, Heinrich Zdik in den Jahren 1140-1143 nahe der Prager Burg ein Kloster des Prämonstratenser-Ordens (Kloster Strahov). Der Orden selbst wurde 1120 von Norbert von Xanten gegründet. 1149 entstand von Strahov aus das Stift in Seelau (heute Želiv; altböhmisch Želevo und Žalov), so das Zeugnis des Seelauer Chronisten.
Bei dem in der Literatur häufig anzutreffenen „Seelauer Chronisten“ handelt es sich um Gerlach (auch Jarloch, 1165-1228), dem ersten Abt des böhmischen Klosters Mühlhausen, der auch als Chronist wirkte. Vermutlich kam Gerlach 1177 in das Kloster Seelau. Er trat dem Orden der Prämonstratenser bei. 1187 wurde er zum ersten Abt des sich seit 1184 im Aufbau befindlichen Prämonstratenser Klosters Mühlhausen (Milevsko) ernannt. Das Kloster wurde mit Prämonstratensern aus dem Kloster Seelau besiedelt. 1197 geleitete Gerlach den Klostergründer Georg von Mühlhausen (Jiri z Milevska) nach Prag. Bis 1221 ist er mehrmals in Urkunden nachgewiesen. Als Chronist ließ er die hinterlassenen Aufzeichnungen des Geschichtsschreibers Vincenz von Prag (gest. 1167) abschreiben und ergänzte dessen Aufzeichnungen mit eigenen Anmerkungen.
Vincenz von Prag berichtete in der Zeit von 1140 bis 1167. Sein Werk ist in unvollendeter Gestalt überliefert und Wladislaw II. und seiner Frau Judith gewidmet. Es ist in einer Handschrift (so genannte Strahover Handschrift) zusammen mit der Chronik Gerlachs überliefert. Gerlach führte die Chronik ab 1167 selbst fort. Sie befindet sich im Archiv des Kloster Strahov und endet 1198; es ist zu vermuten, dass die Fortsetzung verloren ging.
Gerlach berichtet, dass sich Wladislaw II. vom Kloster Strahov aus im September 1173 nach „Mer“ begibt, „dem deutschen Besitztum seiner Gemahlin (Judith), der sehr guten (d. h. einträglichen) Herrschaft mit dem Namen Mer.“
Gerlach hält fest, dass er am 18. Januar 1174 in Meerane stirbt und in der Kathedralkirche zu Meißen mit königlicher Pracht beigesetzt wird. Die bischöfliche Kathedralkirche war zu dieser Zeit der Vorgängerbau des heutigen Doms zu Meissen.
Sicher scheint, dass die Herrschaft „Mer“ über die Heirat Wladislaw II. mit seiner ersten Frau Gertrud nach Böhmen kam. Gertruds (Halb)Bruder, König Konrad III. verband den Lehensnexus der Stadt über die Herrschaft Meerane mit Böhmen. Der Lehensnexus steht für eine Verbindung (oder ein Gefüge): Im Lehenswesen war der oberste Landesherr der jeweilige Lehensherr. Er vergab Lehen. Die Lehensnehmer durften ihrerseits Lehen vergeben.
Da das Königreich Böhmen ein Reichslehen war, konnte das HRR weitere Lehen bzw. Herrschaften dem Königreich Böhmen zuordnen, so die Herrschaft Meerane anlässlich der Heirat Wladislaw II. mit Gertrud. Das Königreich Böhmen vergab nun selbst wieder Lehen.
Es ist nicht bekannt, zu welcher Zeit die Herren von Schönburg von einem böhmischen König zuerst mit Meerane belehnt worden sind. Es geht aber aus der Lehensurkunde von 1361 hervor, dass die Schönburger es als böhmisches Lehen schon seit vielen Jahren besaßen; vermutlich seit 1182 bzw. 1233. Hinweise existieren aus der Zeit des böhmischen Königs Wenzel II., der in der Zeit von 1278 bis 1305 residierte.
Wenn nun Dennheritz (Demharcz) Teil der „Herrschaft Meerane“ ist, wie die 1361er Lehensurkunde zu Gunsten der Schönburger belegt, ist die zweite Frage, wie sich die „Herrschaft Meerane“ durch die Schönburger entwickelt.
3. Dennheritz, Meerane und die Schönburgische Zeit
Nach dem Tod des Königs Wladislaw II. und seiner Frau Judith trat vermutlich deren Sohn Ottokar I. (1155-1230) um 1192 das Erbe Meeranes an. Wahrscheinlich ist, dass zu dieser Zeit die Schönburger bereits mit der „Herrschaft Meerane“ belehnt waren. Sie war im Besitz der Schönburger-Crimmitschauer Linie (1355 Hermann V. von Schönburg, 1364 Hermann VI. von Schönburg).
In die Zeit Hermanns VI. fiel auch der 1372er Vertrag von Pirna, mit dem die Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen zugunsten Böhmens auf die lehensherrlichen Ansprüche u.a. auf Meerane verzichteten. Hermann VI. von Schönburg erkannte demnach den König von Böhmen wegen seiner Besitzungen nochmals als Lehensherrn an.
Der Vertrag von Pirna wurde am 15. November 1372 auf Schloss Sonnenstein zwischen dem böhmischen König Karl IV. und den Markgrafen von Meißen geschlossen. Der Vertrag legt die Grenze zwischen dem Königreich Böhmen der Mark Meißen (später Kurfürstentum Sachsen) fest.
Hermann VI. folgte 1385 bis 1406 Sigismund von Schönburg, der 1405 die Herrschaft Meerane seiner Frau Margarethe als Leibgedinge schenkte. Nach seinem Tod im Jahr 1406 endete die Crimmitschauer Linie, da es keine Nachfolge gab. Die Herrschaft Crimmitschau fiel dem Markgrafen von Meißen zu. Die Herrschaft Meerane kehrte nach einem Verkauf durch Margarethe (1413) an Graf Albrecht von Kolditz im Jahre 1423 an die Schönburger zurück. 1459 wird sie noch als selbständiges böhmisches Lehen benannt, mit den Teilen Dennheritz, Dittrich, Schönberg, Höckendorf, Gesau, Seiferitz, Oberschindmaas, entsprechend des Gebietes des alten Meeraner Kirchenbezirks (auch Kirchensprengel).
Im Jahre 1529 vereinigte Ernst II. von Schönburg (1486-1534) letztmalig bis 1534 sämtliche Herrschaften der Schönburger als Gesamthaus Schönburg unter einer Hand. Meerane war als Lehen integrierter Teil der Schönburgischen Herrschaft zu Glauchau.
Generell gilt, dass im Streben nach eigener Landesherrschaft die Herren von Schönburg zu Konkurrenten der wettinischen Markgrafen von Meißen und damit des Kurfürstentums Sachsen (Kursachsen) wurden. König Sigismund (1368-1437; römisch-deutscher König seit 1411, König von Böhmen seit 1419, römisch-deutscher Kaiser ab 1433) belehnte den Meißner Markgrafen mit dem Herzogtum. Damit war auch die Kurwürde verbunden. Seitdem waren die meißnischen Wettiner auch Herzöge und Kurfürsten von Sachsen.
Die stetigen Streitigkeiten zwischen dem Gesamthaus Schönburg und Kursachsen bekamen 1779 eine entscheidende Wende. Mit dem 1779 geschlossenen Teschener Friede traten die Habsburger als Könige von Böhmen ihre oberlehensherrlichen Rechte an den Schönburgischen Herrschaften an die Kursachsen ab. Durch die Erlangung der oberlehensherrlichen Rechte über die Schönburgischen Herrschaften setzte sich Kursachsen endgültig im Kurfürstentum als alleiniger Landesherr durch.
Dieses Ende der Lehensherrschaft bedeutet jedoch nicht das Ende der Schönburgischen Herrschaft über Meerane. Schrittweise wurden in der Folge die schönburgischen Sonderrechte an den sächsischen Staat abgegeben. Der letzte Akt erfolgte am 29.10.1878 mit der Übereinkunft, wonach die gesamte Justiz- und Verwaltungshoheit der Schönburgischen Herrschaften mit Wirkung vom 15.11.1878 dem Königreich Sachsen übertragen wurde.
4. Dennheritz
Sicher ist, dass sich 1861 Dennheritz aus dem Meeraner Kirchensprengel löste, dem es seit 1605 angehörte, und eigenständig wurde. In einer Abhandlung zum (kirchlichen) „Pleißensprengel“ (Bönhoff 1908) ist die „Parochie Meerane (mit Dennheritz)“ bestätigt. Meerane war demnach eine Hauptstation im südlichen Pleißengau. In den südlichen Waldessaum legten die Deutschen in der Besiedlungsphase ihre Dörfer auf Rodeland an, „nämlich Königswalde (1270 Kunegeswalde), Hartmannsdorf (1273), Dänkritz (Siedlung des Dankrat = Dancratis), Lauterbach, Lauenhain (1278), Gersdorf (1275 Gerharsdorf), Harthau (1271 Hart) und Dennheritz (1317 Siedlung des Degenhart; 1361 Deynharcz) .
Sicher außergewöhnlich ist die lange Dominanz der Schönburger über die Herrschaft Meerane. Verbrieft ist noch aus dem Jahr 1623 unter Hans Caspar von Schönburg die Benennung „Meerane samt den anderen Angehörungen“. Wenn nun im Jahre 1779 Böhmen seine Lehensrechte an Kursachsen abtrat, ist davon auszugehen, dass sich in Folge die „Angehörungen“ wie Dennheritz eigenständig entwickelten.
Das Dennheritz des Jahres 2017 hat solche Abhängigkeiten nicht mehr zu befürchten. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert in Artikel 28 die Kommunale Selbstverwaltung: Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Das ist gut so.
Die Stadt Meerane gratuliert Dennheritz zum 700. Ortsjubiläum, verbunden mit den allerbesten Zukunftswünschen. Glück Auf!
Dennheritz um 1916 - Dorfstraße und Linde am Schützenhaus. Fotos: Archiv Stadt Meerane/Sammlung Blum |
Literatur und Quellen
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