Jahreswechsel

Es reden und träumen die Menschen viel
Von bessern künftigen Tagen;
Nach einem glücklichen goldenen Ziel
Sieht man sie rennen und jagen;
Die Welt wird alt und wird wieder jung,
Doch der Mensch hofft immer Verbesserung.

Friedrich Schiller: Hoffnung (1797)



Sehr geehrte Meeranerinnen und Meeraner,

bekanntlich ist die erste urkundliche Erwähnung unserer Stadt dem Umstand geschuldet, dass am 18. Januar 1174 der König von Böhmen, Vladislav II, in Meerane verstarb. So starten wir mit dem neuen Jahr in Meeranes 847. Jahr. Viele von uns verbinden mit dem neuen Jahr die „Hoffnung auf Verbesserung“, da die Corona-Pandemie des Jahres 2020 die Welt radikal veränderte. Das Virus wird auch weiterhin unser Leben, unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft bestimmen. Deshalb wird das neue Jahr kein Jahr nach Corona, sondern ein Leben mit Corona.
Die „Hoffnung auf Verbesserung“ begründet sich vor allem mit den Schutzimpfungen gegen das Virus, die uns im kommenden Jahr begleiten werden.

Zu Jahresbeginn werden zunächst viele Unsicherheiten bleiben. Mit Blick auf den derzeit in Sachsen geplanten Schulbeginn am 10. Januar bin ich in der städtischen Chronik auf die Situation von vor 100 Jahren gestoßen. Es wird berichtet, dass infolge der großen Kohle-Not die Meeraner Schulen erst am 10. Januar 1921 begannen. Und: Von da an, bis zu den großen Ferien, fanden in Meeranes Schulen so genannte „Quäker-Speisungen“ statt: 750 Meeraner Kinder, die unterernährt waren, bekamen jeden Vormittag in der Schule ein warmes Essen. Die Kosten brachten die „Quäker“ des „Meeraner Clubs in Philadelphia“ auf, der 1885 von Meeraner Auswanderern in den USA gegründet wurde.
(Info: Das Quäkertum ist eine religiöse Gruppe mit christlichen Wurzeln, ausgehend von England im 17. Jahrhundert.)

Mit Sicherheit war der Jahresbeginn vor einhundert Jahren auch mit der „Hoffnung auf Verbesserung“ verbunden.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen guten Start in das neue Jahr.

Herzliche Grüße Ihr Lothar Ungerer
Bürgermeister


PS: Für heute verbleiben mir noch zwei Hinweise. Ich bitte um Beachtung. Vielen Dank.

Der erste Hinweis betrifft die Regelung zu Feuerwerke in § 17 der Polizeiverordnung der Stadt Meerane, mit den Einschränkungen der Feuerwerke anlässlich des Jahreswechsels am Teichplatz, Kirchplatz, Neumarkt, Markt, Wilhelm-Wunderlich-Platz und dem Wettiner Platz.

Der zweite Hinweis: Im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 23. Dezember 2020 wurde die Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (CSV) vom 22. Dezember 2020 verkündet. Die Verordnung trat am 24. Dezember 2020 in Kraft. Sie beinhaltet die Streichung der Worte „beschränkt auf ein entsprechendes Grundsortiment des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung“ in § 4 Absatz 1 Satz 2 (CSV). Damit lautet Satz 2 wie folgt:

Erlaubt ist nur die Öffnung von folgenden Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung: Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Bestatter, Optiker, Hörgeräteakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Verkauf von Weihnachtsbäumen, Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, Großhandel beschränkt auf Gewerbetreibende, selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen, Gartenbau- und Floristikbetriebe.

Hintergrund der Änderung ist die rechtliche Klarstellung des Landes, dass in Geschäften und Märkten des Lebensmittelhandels auch Waren angeboten werden, die keine Lebensmittel sind.