Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen

„Lieblingsplätze für alle“ soll auch 2018 aufgelegt werden

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) legt aufgrund der positiven Erfahrungen bei der Durchführung des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ in den vergangenen Jahren und des dadurch erkennbar gewordenen weiterhin großen Bedarfs an Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren dieses Programm im Jahr 2018 erneut auf.
Dafür sind für das Haushaltsjahr 2018 im Haushaltsplan 2017/2018 Haushaltsmittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro eingestellt. Die Pauschale für den Landkreis Zwickau ergibt sich aus einem Sockelbetrag von 100.000 Euro zzgl. eines Betrages, der sich aus der Anzahl der schwerbehinderten Menschen im Freistaat Sachsen (Statistischer Bericht - Schwerbehinderte Menschen im Freistaat Sachsen 31. Dezember 2015 – K III 1-2j/15) ergibt und beträgt für den Landkreis 192.200 Euro.

Allgemeine Informationen zum Investitionsprogramm
Die Umsetzung des Investitionsprogramms erfolgt im Rahmen des Vollzugs der Richtlinie des SMS zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) vom 21. Dezember 2015 und der Bekanntmachung des SMS zum Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2018 „Lieblingsplätze für alle“ vom 4. August 2017.
– Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) ist die Bewilligungsbehörde und reicht die Förderung an die Kommunen und Landkreise (Erstempfänger) aus. Die Landkreise und Kreisfreien Städte reichen die Förderung an den Träger der Einzelmaßnahme (Zuwendungsempfänger), den Letztempfänger weiter. Letztempfänger ist der Eigentümer des Gebäudes oder der Träger der öffentlich zugänglichen Einrichtung.
– Die Fördermittel sollen für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren in Höhe bis zu 25.000 Euro pro Einzelmaßnahme bereitgestellt werden. Bei Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sind nur freiwillige (zusätzliche) Angebote möglich.
– Die Landkreise entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unter Beteiligung ihrer Behindertenbeauftragten über die Schwerpunkte und Prioritäten der Vergabe der Fördermittel.
– Die Maßnahmen müssen im Kalenderjahr 2018 umgesetzt werden.


Antragstellung im Landkreis Zwickau
Um eine zügige Umsetzung des Programms zu gewährleisten, ruft der Landkreis Zwickau alle interessierten Eigentümer, Betreiber, Pächter o. ä. öffentlich zugänglicher Einrichtungen auf, zeitnah einen entsprechenden Antrag im Landratsamt einzureichen. Dieser ist bis spätestens 30. November 2017 an folgende Anschrift zu übersenden:
Landratsamt Zwickau
Sozialamt
Frau Eifert
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau

Neben dem Förderantrag (unter www.landkreis-zwickau.de bzw. in den Bürgerservicestellen des Landkreises erhältlich) sind folgende Unterlagen bei Antragsabgabe mit einzureichen:
– Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme
– Grundbuchauszug (bei Eigentümer des Gebäudes)
– Miet-, Pachtvertrag des Trägers sowie eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Baumaßnahme
– Bilddokumentation des Istzustandes vor der baulichen Umsetzung
– Nachweise DIN
– maßstabsgerechte und bemaßte Zeichnung.

Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung finden.


Auswertungsverfahren des Landkreises
Alle eingereichten Anträge werden entsprechend folgender festgelegter Fördervoraussetzungen geprüft:
– vollständig vorliegende Anträge (nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden)
– fristgerechter Eingang der Anträge im Landratsamt (E-Mail zur Fristwahrung möglich, allerdings einschließlich aller benötigten Unterlagen)
– Förderfähigkeit nach Förderrichtlinie
– der Antragsteller muss mindestens fünf Jahre Eigentümer oder Träger der zu fördernden Einrichtung sein
– die Investitionsmaßnahme muss der jeweiligen DIN entsprechen (z.B. DIN 18040 bei baulichen Maßnahmen)
– die zu fördernde Maßnahme darf 25.000 Euro brutto nicht übersteigen und nicht Teil einer größeren Gesamtinvestitionsmaßnahme sein.
Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen erfolgt die Priorisierung. Dabei orientiert sich der Landkreis an den Erfahrungen bei der Durchführung des Investitionsprogramms in den vergangenen Jahren.


Schwerpunkte des Landkreises Zwickau 2018
Die Bewertung der Maßnahmen zur Priorisierung 2018 erfolgt anhand folgender Kriterien und Rangfolgen:

– Behinderungsart
Rang 1: Barrierefreiheit für sensorische/seelische/geistige Beeinträchtigungen
Rang 2: Barrierefreiheit für motorische Beeinträchtigungen
Rang 3: Barrierefreiheit für andere Beeinträchtigungen (z. B. Suchtkranke, Epileptiker)
– Förderbereich
Rang 1: Gesundheit (z. B. Apotheken, Ärztehäuser, Physiotherapien)
Rang 2: Gastronomie
Rang 3: Freizeit (sonstiges)
Rang 4: Kultur
Rang 5: Bildung
– Rechtsform des Antragstellers
Rang 1: private Antragsteller
Rang 2: kleinere Vereine (bis zehn hauptamtlich beschäftigte Mitarbeiter)
Rang 3: Wohlfahrtsverbände und sonstige Vereine
Rang 4: kommunale Gebietskörperschaften
Rang 5: sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts

Die Fördermittel werden gleichmäßig auf die fünf im Landkreis vorhandenen Sozialräume entsprechend der Einwohnerzahlen im Verhältnis zum Gesamtlandkreis verteilt. Es erfolgt eine Rangordnung innerhalb der Sozialräume.
Die anhand der Förderkriterien geprüften und nach den Schwerpunkten bewerteten Einzelmaßnahmen werden entsprechend in die Maßnahmenliste 2018 des Landkreises eingestuft und nach Bestätigung durch den Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA) des Landkreises Zwickau bis 31. Januar 2018 bei der SAB beantragt.
Die Ausreichung der Förderbewilligung der durch die SAB bestätigten Maßnahmen erfolgt durch den Landkreis mittels Zuwendungsbescheid an die jeweiligen Träger. Erst nach Bewilligung kann das Vorhaben vom Träger umgesetzt werden.