Information zu Anfragen in der Einwohnerversammlung: Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 30 vor Schulgebäude in der Chemnitzer Straße

Ein von Bürgerinnen und Bürgern angesprochenes Thema zur Einwohnversammlung am 28. September 2021 in der Stadthalle Meerane war die Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 30 vor dem Schulgebäude in der Chemnitzer Straße (Internationale Oberschule und International Primary School). Unverständnis darüber wurde geäußert, dass die über mehrere Monate stehenden Schilder Höchstgeschwindigkeit 30 km/h hier wieder weggenommen wurden.
Bürgermeister Professor Dr. Ungerer erläuterte zur Einwohnerversammlung bereits, dass die Stadt Meerane bei der Einrichtung solcher Geschwindigkeitsreduzierungen in ein Anhörungsverfahren mit der Polizei gehen muss. Dies war auch hier der Fall.

Von Anfang November 2020 bis zum Beginn der Sommerferien im Juli 2021 galt vor dem Schulgebäude eine streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Zeitlich befürwortet wurde dies von der Polizei aufgrund der besonderen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und des damit verbundenen Lüftens der Klassenzimmer. Mit der Geschwindigkeitsreduzierung reduzierte sich auch der Verkehrslärm.

Die Stadt erhielt nun erneut eine Anfrage der Schule, ob die Begrenzung der Geschwindigkeit weiter möglich ist und ging erneut ins Anhörungsverfahren. Bei einem Vor-Ort-Termin mit dem Polizeirevier Glauchau wurde der Sachverhalt erneut erörtert.
Einer dauerhaften Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h stimmt die Polizei nicht zu. Begründet wird dies zum einen mit dem gesicherten Fußgängerüberweg mit Ampelanlage, der sich vor der Schule befindet, den ausreichenden Halte- und Parkmöglichkeiten im umgrenzenden Bereich (für Eltern, die ihre Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule bringen) und der Lage der Schulbushaltestelle in der Oststraße, so dass die Chemnitzer Straße nicht überquert werden muss.
Weiter angeführt wird die Verhinderung einer Zerstückelung des gesamten Abschnittes Chemnitzer Straße / August-Bebel-Straße in verschiedene Geschwindkeitsbereiche, da in ca. 300 Meter Entfernung wegen des Altenheims bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet wurde. Eine rechtliche Grundlage, die Geschwindigkeit vor dem Schulgebäude dauerhaft auf 30 km/h zu reduzieren, gibt es demzufolge derzeit nicht.