Information des Landesamtes für Steuern und Finanzen: Auslieferung der Steuererklärungsvordrucke an Städte und Gemeinden wird ab 2027 eingestellt

Das Landesamt für Steuern und Finanzen des Freistaates Sachsen informiert, dass im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung der Verwaltung ab dem Jahr 2027 die Auslieferung der Steuererklärungsvordrucke an die Städte und Gemeinden eingestellt werden soll.
Die Finanzverwaltung ist zunehmend gefordert, eine steigende Aufgabenvielfalt, höhere Leistungsanforderungen, begrenzte Haushaltsmittel und insbesondere den Mangel an Personal miteinander zu vereinbaren. Vor diesem Hintergrund sind auch die sächsischen Finanzämter im Interesse der Sicherstellung ihrer Pflichtaufgaben gehalten, die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen künftig unter Berücksichtigung von Prioritäten wirkungsorientiert einzusetzen.
Ein wesentlicher Beitrag zur effizienteren Erfüllung der Pflichtaufgaben, zu denen insbesondere die Bearbeitung der Steuererklärungen der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen zählt, wird durch die zunehmende Digitalisierung der Finanzverwaltung geleistet. Hierzu steht den Bürgerinnen und Bürgern das 24-Stunden-Serviceportal der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ (www.elster.de) mit allen Möglichkeiten rund um die Erstellung und Übermittlung der Steuererklärung zur Verfügung. ELSTER bietet einen schnellen, sicheren und papierlosen Zugang zu den sächsischen Finanzämtern.
Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen nutzt bereits die Möglichkeit, die Steuererklärungen per ELSTER abzugeben. Dies belegt eine Quote von mehr als 78 Prozent.
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papier abgeben möchten, erhalten die erforderlichen Vordrucke in den sächsischen Finanzämtern oder können diese im Internet unter www.formulare-bfinv.de abrufen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf sämtliche Steuererklärungen über das Portal „Mein ELSTER“ zuzugreifen und diese digital zu bearbeiten.

Das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Meerane stellt die Steuererklärungsvordrucke in 2026 noch zur Abholung bereit. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Beachtung gebeten, dass dies ab 2027 nicht mehr möglich ist.