25 Prozent Rückgang bei der Gewerbesteuer – Haushaltsplan 2017 der Stadt Meerane erheblich belastet
In den ersten beiden Quartalen des Jahres 2017 hat die Stadt Meerane rückläufige Einnahmen aus Gewerbesteuer zu verkraften.
Für ein Unternehmen aus der Automobil-Zulieferer-Industrie hat das zuständige Finanzamt eine Änderung des Gewerbesteuermessbetrages für die Jahre 2015, 2016 und 2017 wegen niedrigeren Ertrages vorgenommen. Die Stadt Meerane erhielt diese Bescheide am 27. März 2017 sowie am 21. April 2017. Der Messbetrag bildet die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer. In Folge hat die Stadt Meerane im laufenden Haushaltsjahr eine geringere Gewerbesteuereinnahme von 1.499.279,09 Euro. Da dieser Betrag durch Steuervorauszahlungen bereits geleistet wurde, hat die Stadt Meerane ihn dem Unternehmen zu erstatten.
Gegenüber der Planzahl im Haushaltsplan 2017 sind in Folge mit weiteren kleineren Anpassungen die geplanten Erträge der Stadt aus der Gewerbesteuer mit 25 Prozent dramatisch nach unten gegangen.
Zur Information:
Von den laufenden Anpassungen sind meist Gewerbesteuervorauszahlungen betroffen. Vorauszahlungen sind nach § 19 Gewerbesteuergesetz am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November auf die voraussichtliche Gewerbesteuerschuld des laufenden Kalenderjahres zu entrichten. Die Höhe der Vorauszahlungen beträgt grundsätzlich ein Viertel der letzten Jahressteuer.
Meist werden die Unternehmen nicht jedes Jahr die gleichen Einkünfte erzielen. Deshalb führen die Unternehmen eine Prognoserechnung durch, damit es zu keinen großen Über- oder Unterzahlungen im laufenden Kalenderjahr kommt. Wird mit einer Verschlechterung der Ertragslage gerechnet (z. B. Wegfall von Kunden oder schlechte Auftragslage), kann die Höhe der Vorauszahlungen angepasst werden. Im Falle geringerer Vorauszahlungen ist die Stadt Meerane zur Rückzahlung verpflichtet.