Hinweise zum Brauchtums- und Traditionsfeuer

Sie möchten als Verein ein Brauchtumsfeuer veranstalten (Osterfeuer, Hexenbrennen am 30.04., Martinsfeuer am 11.11.)?

Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Ein Brauchtumsfeuer ist genehmigungspflichtig! Entsprechend der Verwaltungsrichtlinie zur Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines Traditionsfeuers vom 29.08.2017 werden insgesamt 10 Brauchtumsfeuer je Anlass genehmigt. Diese werden zwei Wochen vor dem Termin unter den eingegangenen Anträgen ausgewählt.

Bitte melden Sie das geplante Brauchtumsfeuer rechtzeitig (spätestens 2 Wochen vor dem Ereignis) an. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage www.meerane.de unter Stadtverwaltung / Formularservice.
Senden Sie dieses ausgefüllt rechtzeitig an die folgende Stelle oder geben es zu den Sprechzeiten ab:

Stadtverwaltung Meerane
Fachbereich Ordnungsrecht
Freiwillige Feuerwehr / Brandschutz
Tel. 03764 54348
Fax: 03764 54270
E-Mail: willner@meerane.eu

Sprechzeiten: Dienstag 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr; Donnerstag 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:30 Uhr

Hinweis: Sie erhalten mit der Genehmigung entsprechende Auflagen zum Brandschutz, welche Sie unbedingt beachten sollten, damit aus Ihrer Feier kein unkontrolliertes Feuer wird.