Haushaltsplan 2021 der Stadt Meerane kann vollzogen werden
Mit Posteingang vom 19. Februar 2021 hat das Amt für Kommunalaufsicht des Landratsamtes Zwickau die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Stadt Meerane für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt.
Damit bestätigte die Kommunalaufsicht den mehrheitlichen Beschluss des Stadtrates der Stadt Meerane zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vom 15. Dezember 2020. „Mein Dank“, so Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer, „geht an unseren Stadtrat, der den Haushaltsplan 2021 noch im alten Jahr beschloss, und an das Amt für Kommunalaufsicht des Landkreises, das mit seiner Bestätigung uns nun in die Lage versetzt, den Haushaltsplan, mit seinen durch den Stadtrat festgelegten Vorhaben, zu vollziehen.“
Der Ergebnishaushalt weist 31,4 Mio. Euro an ordentlichen Aufwendungen aus. Im Finanzhaushalt sind 32,1 Mio. Euro Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit veranschlagt.
Bemerkenswert ist für das Haushaltsjahr 2021, dass die Gesamtverschuldung der Stadt Meerane sich zum Jahresende auf 2.638 Euro/Einwohner verringert. Dieser Wert unterschreitet erstmals den Richtwert von 2.650 Euro/Einwohner nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft – VwV KomHWi) vom 31. Juli 2019. Nach dieser Verwaltungsvorschrift hat die Gesamtverschuldung eine kritische Grenze erreicht, wenn dieser Richtwert erreicht oder überschritten ist.
Zur Information: Die Gesamtverschuldung setzt sich zusammen aus der Verschuldung der Gemeinde bzw. Stadt sowie ihrer rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und Unternehmen.