Haushaltsbefragung – Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2017

Medieninformation Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Jährlich werden im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20.000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2017 enthält zudem noch Fragen zur Migration, Schichtarbeit und Schichtarten sowie zur Gesundheit.

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann in maximal vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das Gebäuderegister des Zensus 2011.
Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Auskunft erteilt:  Ina Augustiniak, Tel.: 03578 - 33-2110
mikrozensus@statistik.sachsen.de


Der Mikrozensus stellt sich vor

Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Rund 810.000 Personen in etwa 400.000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften werden stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt. Dies sind 1 % der Bevölkerung, die nach einem festgelegten statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden. Die Befragung ist absolut vertraulich und Ihre Daten werden nur für statistische Zwecke verwendet.
Seit 1957 gibt es den Mikrozensus. Der Mikrozensus stellt Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit. Mit Informationen zu Familie und Lebenspartnerschaft, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Genutzt werden die Statistiken von Verantwortlichen aus Parlamenten und Verwaltung, von der Wissenschaft wie auch der breiten Öffentlichkeit.
Um die Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt beurteilen zu können, sind Daten zur Erwerbstätigkeit und Beschäftigung unverzichtbar. Das Frageprogramm des Mikrozensus enthält deshalb seit 1968 auch Fragen, die zufällig ausgewählte Personen in allen EU-Staaten beantworten.
Diese Fragen sind Teil der Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union. Die Verknüpfung beider Fragenprogramme entlastet die Befragten insgesamt, Aufwand und Kosten werden reduziert. Die Daten dieser Arbeitskräftestichprobe sind Grundlage für gemeinschaftliche EU-Programme zu mehr Beschäftigung, besserer Ausbildung und gegen Arbeitslosigkeit.