Haushaltsbefragung – Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2017
Medieninformation Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Jährlich werden im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20.000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2017 enthält zudem noch Fragen zur Migration, Schichtarbeit und Schichtarten sowie zur Gesundheit. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann in maximal vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das Gebäuderegister des Zensus 2011. Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: 03578 - 33-2110 |
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Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Rund 810.000 Personen in etwa 400.000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften werden stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt. Dies sind 1 % der Bevölkerung, die nach einem festgelegten statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden. Die Befragung ist absolut vertraulich und Ihre Daten werden nur für statistische Zwecke verwendet. |