Gewerbesteuerentwicklung 2017 weiterhin negativ
Die Stadt Meerane ist im Bereich der Gewerbesteuer an die Bescheide der Finanzämter gebunden, die den Gewerbesteuermessbetrag für die Gewerbesteuerpflichtigen festsetzen. Die Gewerbesteuermessbeträge werden für die Abrechnung eines Geschäftsjahres sowie für die Vorauszahlungen festgesetzt.
Dabei gilt, dass es bei der Abrechnung eines Geschäftsjahres zu einer Verrechnung mit den geleisteten Vorauszahlungen kommt.
Ferner gilt, dass Anpassungen der laufenden Vorauszahlungen unterjährig vorgenommen werden können, d. h. sie können im Jahresverlauf verändert werden.
Nach Ablauf des dritten Quartals zur Gewerbesteuer hat sich die Ertragssituation für die Stadt Meerane nicht entspannt. Zum Stand 19. September 2017 hat die Stadt Meerane Rechnungsanordnungen in Höhe von 6.456.400,00 EUR. Verglichen mit dem Planansatz von 8.760.500,00 EUR beläuft sich der derzeitige Minderertrag auf 2.304.100,00 EUR.
Der Betrag von 6.456.400,00 EUR ist ein Bruttoertrag. Die Stadt Meerane ist verpflichtet, davon 580.000 EUR Gewerbesteuerumlage an den Bund und den Freistaat Sachsen abzuführen, sodass nach derzeitigem Stand in der Stadtkasse Meerane 5.876.400,00 EUR verbleiben.