Gebäude Pestalozzistraße 59 (Stand: 10.03.2021)
Sachverhalt:
Das Gebäude Pestalozzistraße 59 ist akut einsturzgefährdet und Ursache für die Vollsperrung der Brüderstraße und Pestalozzistraße seit dem 03.03.2021.
Das Grundstück Pestalozzistraße 59 fällt in die Kategorie Eigentumsaufgabe (Herrenlosigkeit). Der letzte Eigentümer hat den Eigentumsverzicht am Grundstück Pestalozzistraße 59 im Jahr 2013 erklärt.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Freistaat Sachsen die Verfügungsgewalt über herrenlose Grundstücke. Im Regelfalle wird bei herrenlosen Grundstücken mit einem Schreiben an die Gemeinde oder Stadt, in der die herrenlose Immobilie gelegen ist, die Gemeinde oder Stadt in ihrer Eigenschaft als Ortspolizeibehörde darauf hingewiesen, dass ihr die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Abwehr der von der herrenlosen Immobilie ausgehenden Gefahren obliegen.
Die Stadt hat dafür die Kosten zu tragen und erhält vom Freistaat Sachsen für diese pflichtige Aufgabe keine finanzielle Unterstützung.
Das Gebäude Pestalozzistraße 59 befindet sich in einem baulichen Gefahrenzustand, da es akut einsturzgefährdet ist. Damit ist eine Gefahr im Verzug angezeigt. Gefahr im Verzug bedeutet verfahrensrechtlich eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht die zuständige Behörde sofort tätig wird. Für den Bürgermeister als Behördenleiter und Hauptverwaltungsbeamten ist deshalb ein Einschreiten aus Gründe der Gefahrenabwehr zwingend.
Der Handlungsbedarf ist zweifach: Sicherung der öffentlichen Verkehrsfläche durch die Straßensperrungen und schnellstmöglicher Rückbau des Gebäudes.
Baulicher Zustand:
Die erfolgte Begutachtung des Gebäudes Pestalozzistraße 59 durch eine Fachingenieurgesellschaft im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde ergab ein katastrophales Schadensbild. Durch die immensen Risse an beiden Außenwänden hat die Gebäudeecke keine Verbindung mehr zu den übrigen Gebäudeteilen. Es handelt sich um komplett durchgängig gerissene Mauerwerke. Damit ist eine Standsicherheit der Gebäudeecke nicht mehr vorhanden; Folge ist eine akute Einsturzgefährdung.
Ab dem 2. Obergeschoss gibt es einschließlich des Dachgeschosses einen starken Pilzbefall und tierischen Befall sowie Durchfeuchtungen (Fußböden und Decken). Die Geschosse sind nicht mehr betretbar (Einsturzgefahr). Zudem ist das Gebäude in allen Etagen vermüllt.
Weitere Vorgehensweise:
Der Rückbau des Gebäudes wird vorbereitet.
Die dazu erforderlichen Medientrennungen (Gas und Strom in der Pestalozzistraße sowie Trinkwasser in der Brüderstraße) sind am 11. März 2021 abgeschlossen.
Der Rückbau des Gebäudes startet spätestens am 15. März 2021. Es erfolgt im ersten Schritt eine vorsichtige Abtrennung (per Hand) des Gebäudes Pestalozzistraße 59 von den Nachbargebäuden in der Pestalozzistraße und in der Brüderstraße. Diese Trennung wird verknüpft mit einer Ankersicherung der freiwerdenden Giebel dieser Nachbargebäude.
Nach der vollzogenen Trennung und Ankersicherung kommt im zweiten Schritt der Abbruch des Gebäudes.
Kostenschätzung:
Die durch die Stadt Meerane zu tragenden Kosten werden nach der derzeit vorliegenden Kostenschätzung nicht unter 100.000,00 Euro liegen. Wie bereits ausgeführt, hat die Stadt diese Kosten zu tragen und erhält vom Freistaat Sachsen für die pflichtige Aufgabe der Gefahrenabwehr keine finanzielle Unterstützung.