Gartenfachabteilungen dürfen ab sofort öffnen
Das Sozialministerium stellte als oberste Landesgesundheitsbehörde am 4. Mai 2021 fest, dass räumlich abgrenzbare Gartenfachabteilungen in Baumärkten geöffnet werden dürfen. Das Infektionsschutzgesetz wurde entsprechend ausgelegt.
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