Gartenfachabteilungen dürfen ab sofort öffnen

Das Sozialministerium stellte als oberste Landesgesundheitsbehörde am 4. Mai 2021 fest, dass räumlich abgrenzbare Gartenfachabteilungen in Baumärkten geöffnet werden dürfen. Das Infektionsschutzgesetz wurde entsprechend ausgelegt.