Freie Presse 19.08.2017: Klarstellung der Stadt Meerane
Die Freie Presse, Glauchauer Zeitung, vom 19. August 2017, veröffentlichte auf der Seite 11 einen Leserbrief unter der Überschrift „Mesteg ist nicht pleite“, der falsche Angaben enthält.
Die Stadt Meerane stellt dazu klar:
1. Falsch ist die Eigenbezeichnung des Leserbriefschreibers als „ehemaliger Finanzkontrolleur der Rechtsaufsichtsbehörde in Meerane“.
Richtig ist: Der Landkreis Chemnitzer Land bestellte mit Bescheid vom 8.12.2000 einen Beauftragten nach § 117 Sächsischer Gemeindeordnung. Der Beauftragte wurde für die Finanzverwaltung bestellt, da die Verwaltung der Stadt Meerane in erheblichem Umfang nicht den Erfordernissen einer gesetzmäßigen Verwaltung entsprach. Die Tätigkeit als „Beauftragter für die Finanzverwaltung“ erfolgte für vier Monate vom 15.1.2001 bis zum 15.5.2001.
2. Falsch ist, dass die Stadt Meerane „etwa den gleichen Betrag“ wie die 53 Mio. DM Kredite „als staatliche Fördermittel erhalten hat“.
Richtig ist, dass die Stadt Meerane Fördermittel bzw. eine Zuwendung in Höhe von 23.354.763 DM vom Freistaat Sachsen für die Erschließung des Gewerbegebietes erhielt, die in die Mesteg mbH geflossen sind.
In den 1990er Jahren erhielt die Stadt Meerane Zuwendungen durch den Freistaat Sachsen in Höhe von 26.104.000 DM, die an die Mesteg mbH weitergereicht wurden.
Die Gesamtkosten der Erschließung betrugen 50,9 Mio. DM; davon wurden bei der Abrechnung 40,8 Mio. DM als zuwendungsfähig durch den Freistaat Sachsen anerkannt. In Folge kam es zu einer Rückzahlung von 2,7 Mio. DM an den Freistaat Sachsen. Der Rückforderungsbetrag musste verzinst werden, so dass er 3,6 Mio. DM betrug, den die Stadt Meerane im Jahr 2004 an den Freistaat Sachsen abführte.
3. Zur „Pleite“: Richtig ist, dass die Mesteg zahlungsunfähig und überschuldet war.
Bereits 1996 hatte die Mesteg mbH ein Defizit von 19 Mio. DM bei der Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebiets erwirtschaftet.
Die Mesteg mbH war 1998/1999 zahlungsunfähig, da sie ihre fälligen Geldschulden dauerhaft nicht begleichen konnte. Sie war auch überschuldet, da sie mehr Schulden als Vermögen hatte.
Der Stadtrat der Stadt Meerane begann im zweiten Halbjahr 1999 die sich abzeichnende Zahlungsunfähigkeit der Mesteg mbH zu klären (so z. B. ein Antrag der CDU-Fraktion vom 23.9.1999).
Im Jahr 2000 konnte die Mesteg mbH ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Kreditinstituten nicht mehr erbringen. Sie war zahlungsunfähig. Es erfolgte eine Inanspruchnahme der Stadt Meerane als Bürge der Mesteg mbH. Sie übernahm die Verpflichtungen aus den Kreditverträgen.
Im Ergebnis wurde die Geschäftstätigkeit der Mesteg mbH zum 31.12.2000 beendet.
Der Stadtrat beschloss am 19.10.2000 einen Vertrag mit der Mesteg mbH zur Vermögensübertragung auf die Stadt Meerane. Mit dem Vertrag vom 15.11.2000 übertrug die Mesteg mbH ihr Vermögen auf ihren Alleingesellschafter, die Stadt Meerane. Durch diese Vermögensübertragung erlosch die Mesteg mbH. Sie löste sich auf.
Der Vermögensübertragung wurde die Schlussbilanz der Mesteg mbH zum 31.8.2000 zugrundegelegt. Diese Bilanz enthielt einen Schuldenstand gegenüber Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 52,9 Mio. DM. Diese Schulden waren durch Bürgschaften der Stadt Meerane gesichert und mussten dann in den Haushalt der Stadt Meerane übertragen werden.
4. Falsch ist nun die Behauptung im Leserbrief: „Damit war alles genau so, als ob es die Mesteg nicht gegeben hätte.“
Richtig ist: Die zuständige Kämmerei der Stadtverwaltung Meerane erklärte am 14.12./18.12.2000:
„Geschäftspraktiken der Mesteg und den damit verursachten Schuldenstand heftet sich die Kämmerei nicht an ihre Fahne.“