Digitalisierung 2018: Stadt Meerane eröffnet Ausschreibungsverfahren Breitband - Nach den Förderbescheiden geht es nun in die Umsetzung
Mit Fristbeginn 23.04.2018 (8:30 Uhr) startete heute am 23.04.2018 die Stadt Meerane das Ausschreibungsverfahren „Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Meerane im Wirtschaftlichkeitslückenmodell“. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt über ein Verhandlungsverfahren. Die veröffentlichte Bekanntmachung der vorhandenen Ausschreibungsdokumente erfolgte auf www.breitbandausschreibungen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Meerane (Ausschreibungen und EU-Ausschreibungen).
Fristende des Ausschreibungsverfahrens ist der 25.05.2018 (10:00 Uhr). Nach Fristende wird die Stadt Meerane als Vergabestelle alle Teilnahmeanträge (am Verhandlungsverfahren) dokumentieren. Die Teilnahmeanträge werden dann ausgewertet. Ziel ist es dabei, die Bieter auszuwählen, die zu einem Angebot aufgefordert werden.
Dieser nächste Schritt wird dann im Mai 2018 erfolgen, so dass im September 2018 das Angebotsverfahren beendet sein wird. Die Stadt Meerane muss dann alle Unterlagen zur Prüfung und Bestätigung bei Bund und Land vorlegen. Die Bestätigung soll dann im Januar 2019 erfolgen, um nach der Zuschlagserteilung im Februar 2019 mit der Umsetzung des Netzausbaus starten zu können.
Information zum Vergabe-Verfahren:
Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert die Stadt Meerane als öffentlicher Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die von der Stadt Meerane geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung (§ 17 Abs. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)). Nur diejenigen Unternehmen, die von der Stadt Meerane nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Die Stadt Meerane kann die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gem. § 51 VgV begrenzen (§ 17 Abs. 4 VgV).
Information zum Förderverfahren:
Förderantrag: Entsprechend des 5. Förderaufrufes des Bundes reichte im September 2017 die Stadt Meerane einen Förderantrag ein. Ziel des Antrages war der Aufbau eines Glasfasernetzes für das gesamte Stadtgebiet, um nach erfolgtem Ausbau symmetrische Datenraten von mindestens 100 Mbit/s für alle Anschlussnehmer verfügbar zu machen. Als technischer Standard wurde FTTB (Fibre To The Basement oder Fibre To The Building) beantragt, d. h. Verlegung von Glasfaserkabeln bis ins Gebäude. Beantragt wurde für diese Technik von der Stadt Meerane die Förderung der wirtschaftlichen Lücke für zuwendungsfähige Ausgaben von 11.162.380,00 Euro.
Bundesförderung: Am 19. Dezember 2017 erhielt die Stadt Meerane den Fördermittelbescheid des Bundes mit 5.581.190,00 Euro.
Landesförderung: Am 14.03.2018 kam nach der Richtlinie „Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen – Richtlinie Digitale Offensive Sachsen, Teil C – Kofinanzierung von Fördermaßnahmen nach der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ein Fördermittelbescheid in Höhe von 4.464.952,00 Euro durch die Landesdirektion Sachsen dazu.
Anteil Stadt Meerane: Die Eigenmittel der Stadt Meerane betragen 1.116.238,00 Euro.
Ausbaumerkmale: Die zuwendungsfähigen Ausgaben von 11.162.380,00 Euro enthalten im Stadtgebiet: 91 km Tiefbau, 531 km Glasfaser, 161 km Leerrohre, 4.302 Haushalte, 602 Unternehmen, 2.751 Hausanschlüsse, 77 Verzweiger, 41.469 sonstige Anschlusseinrichtungen (z. B. Netzknotenpunkte).