Dienstregelungen der Stadtverwaltung Meerane ab Montag, den 8. Juni 2020

Auf Grundlage der neuen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO), die am 6. Juni 2020 in Kraft tritt und bis einschließlich 29. Juni 2020 gilt, gelten ab Montag, den 8. Juni 2020 folgende Dienstregelungen der Stadtverwaltung Meerane:

1. Öffnungszeiten des Neuen Rathauses

Die Stadtverwaltung der Stadt Meerane hat ihre Dienststellen für die Bürgerinnen und Bürger wieder nach vorheriger Terminvereinbarung zu ihren allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet:

Dezernate und Bürgerbüro

Dienstag            08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag        08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr

Für  das Bürgerbüro können auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden. Bürgerbüro-Eingang ist über die Poststraße.


Die telefonische und elektronische Terminvereinbarung ist die Voraussetzung für den Zugang zu den Dienststellen und dient zur Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften (Mindestabstandsregelung 1,5 Meter sowie Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung).

Die telefonische und elektronische Erreichbarkeit ist auf der Homepage der Stadt Meerane zu finden.

Die Besucherinnen und Besucher werden an den Gebäudeeingängen empfangen.

2. Die Stadtbibliothek öffnet mit einem Hygienekonzept für den Besucherverkehr ausschließlich zur Ausleihe. Öffnungszeiten sind:

Montag              10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag            10.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag       14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Bibliotheksbesucher werden gebeten, für den Empfang die Klingel an der Eingangstür (August-Bebel-Straße 49) zu benutzen.

 

Hygienekonzept Stadtbibliothek

Die Allgemeinverfügung Hygiene des SMS enthält unter Ziffer II. Nr. 3 folgende verbindlichen Hygieneregeln für Bibliotheken:

  1. In geschlossenen Räumen von Bibliotheken ist der Mindestabstand einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  2. Der Betreiber hat durch Zugangsbeschränkungen und organisatorische Regelungen sicherzustellen, dass der Mindestabstand in allen Bereichen eingehalten werden kann.
  3. In Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung und den räumlichen Gegebenheiten ist eine Obergrenze für die Anzahl der zeitgleich anwesenden Gäste im Konzept festzulegen, die die Einhaltung des Mindestabstandes gewährleistet.
  4. Eine für die Einhaltung der Regeln verantwortliche Person vor Ort ist zu benennen, die bei Kontrollen Auskunft gibt.
  5. Enge Bereiche sind so umzugestalten oder der Zugang ist so zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  6. Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit sich alle Personen nach Betreten der Gebäude die Hände waschen bzw. desinfizieren. 
  7. Interaktive Aktionen mit zusätzlichen Kontakten (Tastenbedienung, Touchscreens usw.) sollten vermieden werden.
  8. Zurückgegebene Medien sind ggf. vor erneuter Ausgabe 3 bis 5 Tage bei Raumtemperatur zwischenzulagern.

Die Umsetzung erfolgt in der Stadtbibliothek Meerane wie folgt:

Zu 1. Für die Besucher ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Am Ausleih-Tresen erfolgt ein zusätzlicher Plexiglasschutz.

Zu 2. Die Haustür bleibt geschlossen, aber die Tür zur Bibliothek wird ständig offen gehalten.
Bibliotheksbesucher sind gebeten, für den Empfang die Klingel an der Eingangstür (August-Bebel-Straße 49) zu benutzen.
Bei großem Besucherandrang ist der zeitliche Aufenthalt für die Ausleihe begrenzt (ca. 15 min).

Zu 3. Die Bibliothek besitzt eine Ausleihfläche von 450 m² (davon 285 m² im Erwachsenenbereich und 165 m² im Kinderbereich). Aufgrund der zum Teil engen Gänge ist die Zahl der Besucher, die sich gleichzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten können, auf 15 begrenzt.
Zur Kontrolle, wie viele Personen sich in der Bibliothek aufhalten, muss jeder Besucher einen „Einkaufskorb“ mitnehmen. Bei der Rückgabe werden diese vom Personal desinfiziert.

Zu 4. Das Hausrecht üben die Bediensteten aus.

Zu 5. Der Mindestabstand, insbesondere im Tresen-Bereich, kann durch entsprechende Markierungen auf dem Fußboden gewährleistet werden.

Zu 6. Das Händedesinfektionsmittel im Eingangsbereich ist von den Besuchern zu benutzen.

Zu 7. Eine Nutzung der Internetarbeitsplätze ist für Besucher nicht möglich.
Die Nutzung des Kopierers dürfen Besucher nicht selbst übernehmen, sondern sie erfolgt lediglich durch das Bibliothekspersonal.

Zu 8. Zurückgegebene Medien werden zum Zweck der Quarantäne 3 Tage im Veranstaltungsraum gelagert, bevor sie erneut in die Ausgabe kommen.

Da die Stadtbibliothek nur für Zwecke des Ausleihens geöffnet ist, gelten folgende Einschränkungen und Vorgaben:

  • Textile Sitzgelegenheiten (Loungesessel, Bürostühle an den Internetarbeitsplätzen), sowie weitere textile Gegenstände (Kuscheltiere in der Kinder-Leseecke) werden aus dem Ausleihbereich entfernt oder abgesperrt.
  • Das Lesen der Tageszeitung ist nicht möglich (zu viele Personen würden die Zeitung berühren, ohne dass ein Desinfizieren möglich ist). Die Leseecke ist abgesperrt.
  • Die Nutzung des Taschenschrankes und der Bücherkiste sind für Besucher nicht möglich.
  • Eine Nutzung der Toiletten ist für Besucher nicht möglich.
  • Die Sitzgelegenheiten  werden begrenzt (2 Sitzplätze im Erwachsenenbereich und 2 Sitzplätze im Kinderbereich), damit diese nicht zum Verweilen genutzt werden können, für mögliche „Notfälle“ aber zur Verfügung stehen.
  • Die Räumlichkeiten werden regelmäßig belüftet.
  • Im Treppenhaus werden Türgriffe, Handläufe und die Bedienfelder des Fahrstuhls bei Bedarf vom Hausmeister bzw. dem Bibliothekspersonal desinfiziert.


3. Folgende städtische Einrichtungen bleiben bis auf weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen: Museen (Altes Rathaus, Kunsthaus, Höhler, Neue Post), Stadthalle, Sporthallen, weil die Hygienevorgaben nicht umsetzbar sind. 
Die Öffnung der Sporthallen ist für den 31. August 2020 (Schuljahresbeginn 2020/2021) geplant.