Die Straßenverkehrsbehörde informiert
Im Monat März beginnen wieder die regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen auf den Gemeindestraßen. Die Auswahl der Kontrollstellen erfolgt vorrangig nach Gefahrenstellen, den Hinweisen aus der Bürgerschaft und den Verkehrsbeobachtungen des Gemeindlichen Vollzugsdienstes folgend. Zweck der Verkehrsüberwachung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Überhöhte Geschwindigkeit gehört zu den häufigsten Unfallursachen. Auf den Staats- und Kreisstraßen führt der Landkreis Zwickau die Kontrollen durch. Ergänzt werden die Verkehrskontrollen durch die Polizei.
Aufgrund der StVO-Novelle der Bundesregierung für mehr „Tempo 30“ vor Schulen, Kitas und Altenheimen werden für Einrichtungen in Meerane derzeit Vorschläge für Geschwindigkeitsbeschränkungen erarbeitet. Zweck dieser erweiterten Regelung ist der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren.
Erinnert sei an das richtige Verkehrsverhalten an Haltestellen bei Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht.
An Omnibussen – ob Schul- oder Linienbus – die an Haltestellen halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Nähert sich ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Haltestelle, darf er nicht mehr überholt werden. Es besteht absolutes Überholverbot. Nähert er sich hingegen nur mit dem rechten Blinker der Haltestelle, darf vorsichtig überholt werden.
Hält dagegen ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Wenn nötig, muss man warten. Das gilt für beide Fahrtrichtungen, also auch für den Gegenverkehr. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bus in einer eigenen Haltestellenbucht oder direkt auf der Straße steht. Ausnahme bilden nur baulich getrennte Fahrbahnen (Leitplanke, Grünstreifen, Mittelstreifen o.ä.) – hier darf der Gegenverkehr normal weiterfahren.