Die Pächtergemeinschaft Meerane informiert: Setz- und Brutzeiten vom 1. März bis 15. Juli
Setz- und Brutzeiten vom 1. März bis 15. Juli – Beachtung der Leinenpflicht
Laut Bundesjagdgesetz § 22 dürfen in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden. Dies betrifft den Zeitraum vom 1. März bis 15. Juli. Dementsprechend haben in dieser Zeit auch die Tierhalter die Schonzeit zu beachten, indem sie ihre Tiere an der Leine führen und besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Die Pächtergemeinschaft Meerane hat entsprechende Hinweisschilder angebracht, die auf die Schonzeit hinweisen. Leider ist es bereits zu Sachbeschädigungen der Schilder gekommen. Die Stadt Meerane und die Pächtergemeinschaft Meerane möchten daher darauf hinweisen, dass die Informationstafeln nicht zu beschädigen oder abzunehmen sowie ausdrücklich an das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter im Hinblick auf die Berücksichtigung der Schonzeit appellieren!
Waschbär Bejagung in der Stadt Meerane
Sehr geehrte Meeranerinnen und Meeraner,
um die Problematik von Waschbären im Stadtgebiet einzudämmen, bietet die Pächtergemeinschaft Meerane in Zusammenarbeit mit der Stadt Meerane ihre Hilfe an. Sollten Sie auf Ihrem Grundstück einen Waschbär haben, so können Sie sich in der Stadt eine entsprechende Falle ausleihen sowie die Kontaktdaten des Jägers erhalten. Sollten Sie Probleme oder Fragen zum Aufstellen der Falle haben, können Sie gerne den Jäger kontaktieren. Nach erfolgreichem Fang ist dieser unverzüglich zu informieren!
Auch wenn der Waschbär als invasive Art zählt, ist ausnahmslos der §22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes mit den Setz- und Brutzeiten zu beachten. Im Zeitraum vom 1. März bis 15. Juli findet keine Entnahme des Waschbären statt.
Mit freundlichen Grüßen
Pächtergemeinschaft Meerane