Der Landkreis Zwickau informiert: Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Der Landkreis Zwickau informiert über die Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde zur Beschränkung der Wasserentnahme mittels Pumpen aus oberirdischen Gewässern.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Zwickau am 19. Juli 2019 in Kraft.