Corona aktuell: Geplante Verordnungen des Bundes für Geimpfte und Genesene - Lockerungen (Stand: 05.05.2021)

Die Stadtverwaltung erreichten Anfragen aus der Bürgerschaft zu den beabsichtigten Regelungen des Bundes für geimpfte und genesene Personen. Die Stadtverwaltung hat dazu folgenden Kenntnisstand. 

  1. Für vollständig geimpfte und von COVID-19 genesene Personen sollen ab dem Wochenende Schritte hin zur Normalisierung gelten. Das hat die Bundesregierung in einem ersten Schritt am 03.05.2021 beschlossen. Demnach sollen für Geimpfte und Genesene bestimmte Eingriffe der so genannten „Bundesnotbremse“, die in § 28b Infektionsschutzgesetz geregelt sind, nicht mehr gelten.
  2. Noch in dieser Woche sollen Bundestag und Bundesrat den Plänen der Bundesregierung zustimmen, sodass die entsprechenden Maßnahmen dann schon am Wochenende gelten könnten. Sobald die Verordnung vorliegt, werden wir sie veröffentlichen.
  3. Angekündigt wurde, dass für geimpfte und genesene Personen keine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mehr gelten sollen. Auch bräuchten diese Personen keinen negativen Corona-Test mehr, wenn sie beispielsweise zum Friseur gehen oder einkaufen wollen.
  4. Auch eine Quarantänepflicht für Reiserückkehrer solle nur noch dann gelten, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.
  5. Weiterhin auch für geimpfte und genesene Personen gelten solle jedoch die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum.
  6. Als Beleg für eine vollständige Impfung soll ein Nachweis auf Papier oder digital akzeptiert werden. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen indes mindestens 14 Tage vergangen sein. Dies ist meist die zweite Impfung, beim Präparat von Johnson & Johnson reicht bereits eine Impfung. Dass man genesen ist, soll man ebenfalls belegen müssen - und zwar mit einem Nachweis eines positiven PCR-Labortests, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Hinweis:
Die Landesregierung hat am 04.05.2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen beschlossen, die ab dem 10. Mai 2021 in Kraft treten soll. Die beschlossene Verordnung wurde noch nicht veröffentlicht. Sobald sie vorliegt, werden wir die Bürgerschaft darüber informieren.