Bundesweite Gebührenerhöhung für neue Personalausweise ab dem 7. Februar 2026
Das Bürgerbüro informiert, dass ab dem 7. Februar 2026 neue Gebührenregelungen für die Beantragung eines Personalausweises gelten. Für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres fällt eine Gebühr in Höhe von 27,60 €, anstatt bisher 22,80 € an. Für Personen ab einem Alter von 24 Jahren beträgt die neue Gebühr 46,00 € von ursprünglich 37,00 €. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der gestiegenen Verwaltungs- und Produktionskosten sowie der anfallenden Kosten im Rahmen der Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale und Digitalisierung des Ausweisverfahrens. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro unter der Telefonnummer: 03764/54-0 gern zur Verfügung.