Bundestagswahl 2021 - Erster (Bürgermeister)Wahlbrief vom 23. August 2021
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 26. September findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Die zuständigen Wahlorgane bei der Durchführung von Bundestagswahlen sind im Freistaat Sachsen nach dem Bundeswahlgesetz (und der Bundeswahlordnung)
- der Bundeswahlleiter (und der Bundeswahlausschuss),
- der Landeswahlleiter (und der Landeswahlausschuss),
- ein Kreiswahlleiter (und ein Kreiswahlausschuss) für jeden Wahlkreis,
- ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk und Briefwahlbezirk innerhalb der Wahlkreise.
Zudem haben die Gemeinden und Städte bzw. Verwaltungsgemeinschaften diverse Aufgaben bei der Wahlvorbereitung und -durchführung vor Ort.
Über diese Aufgaben möchte ich Sie bis zum Wahltag mit mehreren Wahlbriefen informieren und hoffe auf Ihr Interesse. Für den ersten Wahlbrief habe ich den 23. August genommen, da heute der erste Briefwähler im Briefwahllokal des Bürgerbüros des Rathauses gewählt hat.
Eine zentrale Aufgabe der Wahlvorbereitung ist das Wählerverzeichnis. Über die Wahlberechtigten führt die Stadt Meerane ein Wählerverzeichnis. Durch das Wählerverzeichnis wird der Kreis der formell wahlberechtigten Personen festgelegt.
Aktuell sind in das Wählerverzeichnis der Stadt Meerane 11.832 Personen eingetragen. Damit sind 83,76 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner wahlberechtigt (31.07.2021 = 14.125 Personen mit Hauptwohnsitz in Meerane). In der Gemeinde Schönberg sind 730 Personen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Herzliche Grüße
Ihr Lothar Ungerer