Bürgermeisterbrief vom 23. November 2021 / Bekämpfung der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Meeranerinnen und Meeraner,

nachfolgend kurze Informationen zur Infektionslage und zu neuen Rechtsvorgaben.

Im Landkreis Zwickau beträgt die 7-Tage-Neufall-Inzidenz heute 1.097,6. Damit tritt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 6 Uhr für ungeimpfte Personen ab morgen in Kraft. Es bedarf eines triftigen Grundes, um in dieser Zeit die häusliche Unterkunft zu verlassen. Dies können

  • die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum,
  • die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest,
  • die Ausübung beruflicher oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen,
  • die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
  • Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,
  • der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und
  • unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren,

sein.

In unserer Stadt beträgt die 7-Tage-Neufall-Inzidenz heute 1.324. Innerhalb der vergangenen 7 Tage (16.11. bis 23.11.) sind 184 Personen neu erkrankt.

Das Landratsamt des Landkreises Zwickau hat als zuständige Behörde neue Allgemeinverfügungen erlassen, die zu beachten sind.

Dazu gehört die Allgemeinverfügung Alkoholverbot. Der Konsum von Alkohol ist demnach auf folgenden öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an folgenden sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel im Gebiet des Landkreises Zwickau untersagt:

a. vor gastronomischen Einrichtungen einschließlich Bars sowie Imbiss- und Caféangeboten
b. in Fußgängerzonen
c. auf Sport und Spiel gewidmeten Flächen
d. auf Plätzen, auf denen gewöhnlich Wochenmärkte und/oder Spezialmärkte stattfinden
e. an Haltestellen
f. vor Bahnhofsgebäuden
g. vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften und Läden
h. auf Parkplätzen
i. in Park- und Grünanlagen

Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Bekanntmachung des Landkreises Zwickau vom 22. November 2021...pdf-Dokument


Eine weitere Allgemeinverfügung regelt die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen.

Hilfreich ist dazu das veröffentlichte Infoblatt Absonderung und das Ablaufschema.

– Infoblatt Absonderung...pdf-Dokument

– Ablaufschema Absonderung...pdf-Dokument

Heute wurde im Bundesgesetzblatt das neue Infektionsschutzgesetz veröffentlicht. Demnach tritt es am 24.11.2021 in Kraft. Damit greift insbesondere die 3G-Regel am Arbeitsplatz und im ÖPNV. Über das Gesetz haben wir mit dem Tagesbrief am 22.11.2021 informiert.

Herzliche Grüße
Ihr Lothar Ungerer
Bürgermeister