Bürgermeister- und Landratswahl 2022 – Hinweis zu Unterstützungsunterschriften

Meerane wählt am 12. Juni 2022 einen neuen Bürgermeister, der Landkreis Zwickau einen neuen Landrat. Wird ein zweiter Wahlgang notwendig, findet dieser am 3. Juli 2022 statt.

Mit der „Öffentlichen Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Meerane am 12. Juni 2022“ im Amtsblatt Meerane vom 22.01.2022 sowie der „Öffentlichen Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Landrat des Landkreises Zwickau am 12. Juni 2022“ im Amtsblatt des Landkreises vom 21.01.2022 ist der Start in die Bürgermeisterwahl und in die Landratswahl 2022 erfolgt.
Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber sind nun aufgefordert, bis zum 7. April 2022, 18:00 Uhr, Wahlvorschläge einzureichen.


Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge / Zugang Bürgerbüro

Jeder Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl benötigt 80 Unterstützungsunterschriften, jeder Wahlvorschlag für die Landratswahl 240 Unterstützungsunterschriften – von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags Wahlberechtigter, die keine Bewerber des Wahlvorschlags sind.

Bürgermeisterwahl Meerane: Keine Unterstützungsunterschriften benötigen Wahlvorschläge von Parteien oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag oder seit der letzten Wahl im Stadtrat Meerane vertreten sind.
Landratswahl:Ebenfalls keiner Unterstützungsunterschriften bedarf der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten Wahl im Kreistag des Landkreises Zwickau vertreten ist.

Die Unterstützungsverzeichnisse werden im Bürgerbüro im Neuen Rathaus Meerane, Lörracher Platz 1, ausgelegt. Bis zum 7. April 2022, 18:00 Uhr, sind Unterstützungsunterschriften möglich.

Das Leisten von Unterstützungsunterschriften ist – bei Vorliegen entsprechender Wahlvorschläge – im Bürgerbüro im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung möglich.

Das Bürgerbüro ist ab sofort wieder für den Publikumsverkehr geöffnet:
Montag            08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag         14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch         geschlossen
Donnerstag     14.00 – 16.00 Uhr
Freitag            08.00 – 12.00 Uhr

Eine Terminvereinbarung, auch außerhalb der Öffnungszeiten, ist ebenfalls möglich, unter Tel. 03764 540.

Für den Zutritt zum Neuen Rathaus gilt derzeit 3G – geimpft oder genesen oder getestet (zertifizierter Test!), Maskenpflicht (FFP2-Maske) sowie die Kontakterfassung.
Für Unterstützungsunterschriften für die Bürgermeister- und Landratswahl ist der Zutritt zum Bürgerbüro ohne 3G möglich.