Bürgermeister- und Landratswahl 2022 – Erster Wahlbrief vom 21.05.2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

grundsätzlich drückt sich in einer repräsentativen Demokratie wie der Bundesrepublik Deutschland die Volkssouveränität durch regelmäßig stattfindende demokratische Wahlen aus, bei denen Vertreterinnen und Vertreter des Volkes auf Zeit gewählt werden, um ein Mandat und Verantwortung zu übernehmen.

Dieser Grundsatz gilt auch für die kommunalen Organe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Der englische Schriftsteller Herbert George Wells (1866-1946) brachte den Grundsatz auf den Punkt: „Die große Aufgabe der Demokratie, ihr Ritual und ihr Fest – das ist die Wahl.“ Am 12. Juni 2022 ist erneut ein solches „Demokratie-Fest“: Die Bürgermeisterwahl in Meerane und die Landratswahl im Landkreis Zwickau. Bürgermeister und Landrat werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Beide haben die gleiche Stellung. Geregelt in der Gemeindeordnung und in der Landkreisordnung: Sie haben Organfunktion, vertreten die Gemeinde oder den Landkreis, sind Vorsitzende des Gemeinderates oder Kreistages, sind Wahlbeamte (hauptamtliche Beamte auf Zeit), ihre Amtszeit beträgt sieben Jahre. Sie leiten als Hauptverwaltungsbeamte die Gemeindeverwaltung oder Landkreisverwaltung und führen die Amtsgeschäfte der laufenden Verwaltung. Sie sind dabei vor allem an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden, dem Kernstück des Rechtsstaatsprinzips. Nach diesem Grundsatz sind alle Verwaltungsmaßnahmen an Gesetz und Recht gebunden.

Die Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 ist in unserer Stadt die fünfte Direktwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger. Bürgermeister gibt es in Deutschland schon seit dem Mittelalter. In den historischen Archiven ist mit Georg Chemnitz für Meerane ein erster Bürgermeister im Jahr 1565 dokumentiert. Die damaligen Bürgermeister haben jedoch mit den heutigen Bürgermeistern nicht viel gemeinsam.

Zur fünften Direktwahl stehen am 12. Juni 2022 drei Bewerber zur Auswahl, die durch den Gemeindewahlausschuss zugelassen wurden. Dies sind die Herren Thomas Funke, Stefan Peetz und Jörg Schmeißer. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 3. Juli 2022 ein zweiter Wahlgang statt. Gewählt ist dann der Bewerber, der die höchste Stimmenzahl auf sich vereint. Bei den vorangegangenen vier Bürgermeisterwahlen gab es eine Entscheidung stets im ersten Wahlgang.

Für den reibungslosen Ablauf der Wahlen am 12. Juni 2022 bedanke ich mich an dieser Stelle bereits bei allen rund 100 Wahlhelfern in den 13 Wahllokalen, die am Wahlsonntag ihren Dienst versehen. Gleichermaßen danke ich den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses. Auch dies ist Teil der demokratischen Wahl, dass die Bürgerschaft selbst für die Wahlorganisation Verantwortung übernimmt.

Ihnen, meine sehr verehrten Bürgerinnen und Bürger, wünsche ich einen spannenden Wahlabend. Herzlichst Ihr

Professor Dr. Lothar Ungerer
Bürgermeister